Originalquelle: ALLRIS-Original
260820 · 2026-04-30 · Antrag · öffentlich
Antragsteller: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Johannes Schott
Laut Presseamt sollen sämtliche Parkplätze in der Wachsbleiche im Straßenbereich von der Einfahrt zum Wirtschaftshof der Beethovenhalle bis zum Rheinufer künftig entfallen. Der in Rede stehende Bereich soll nach Meinung der Verwaltung auf Basis des Sanierungsbeschlusses für die Beethovenhalle grundsätzlich für das Abstellen von Nightlinern, Bussen und Übertragungswagen und für das problemlose Ein- und Ausfahren von LKW immer frei bleiben.
Der Antrag soll insbesondere dazu beitragen, den Anwohnern das Abstellen ihrer Kraftfahrzeuge in ausreichender Weise zu ermöglichen.
Stellungnahme der Verwaltung
Hintergrund der aktuellen Beschilderung im Bereich der Wachsbleiche gegenüber den Hausnummern 26 und 31 sind die regelmäßig stattfindenden Veranstaltungen in der Beethovenhalle. Für diese Veranstaltungen werden Flächen zur Aufstellung von sogenannten Nightlinern sowie Übertragungsfahrzeugen benötigt.
Hierfür wurde der Beethovenhalle eine Jahresgenehmigung erteilt, die es ermöglicht, für die jeweiligen Veranstaltungstage temporär Haltverbotszonen einzurichten. Zu diesem Zweck wurde eine sogenannte Klappbeschilderung mit Verkehrszeichen 283 (absolutes Haltverbot) angeordnet. Diese wird ausschließlich bei Bedarf – also konkret zu den jeweiligen Veranstaltungsterminen – aufgeklappt. Ein dauerhaftes Haltverbot besteht somit nicht.
Wichtig ist hierbei, dass die Genehmigung ausschließlich für einzelne, konkret benannte Veranstaltungen gilt. Ein pauschales Haltverbot bis zum 30.12.2026 besteht nicht. Außerhalb der jeweiligen Veranstaltungszeiten können die Parkflächen weiterhin regulär genutzt werden. Der Veranstalter wurde entsprechend darauf hingewiesen, die Beschilderung ausschließlich anlassbezogen sowie mit den konkret gültigen Zeiträumen zu verwenden.
Die derzeitige Regelung verfo
_Gekürzt._