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Bürgerantrag: Erweiterung sportlicher Infrastruktur im Grüngürtel Tannenbusch

260822 · 2026-04-30 · Anregungen und Beschwerden · öffentlich

Sachverhalt

Inhalt der Anregungen und Beschwerden

Der Antrag lautet:

  1. Es wird beantragt, dass für den Basketballplatz und den Calisthenic Bereich im Grüngürtel Tannenbusch eine Beleuchtung errichtet wird. Diese soll mit einer Bedarfsschaltung ausgestattet werden. Zudem ist diese Beleuchtung umwelt- und insektenfreundlich einzurichten.
  1. Es wird beantragt, dass in diesem Bereich ein (Trink-)Wasserspender errichtet wird.

Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.

Beschlussvorschlag

Inhalt der Anregungen und Beschwerden

Der Antrag lautet:

  1. Es wird beantragt, dass für den Basketballplatz und den Calisthenic Bereich im Grüngürtel Tannenbusch eine Beleuchtung errichtet wird. Diese soll mit einer Bedarfsschaltung ausgestattet werden. Zudem ist diese Beleuchtung umwelt- und insektenfreundlich einzurichten.
  1. Es wird beantragt, dass in diesem Bereich ein (Trink-) Wasserspender errichtet wird.

Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.

Begründung

ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

260822-01 ST Stellungnahme zum Bürgerantrag: Erweiterung sportlicher Infrastruktur im Grüngürtel Tannenbusch

Stellungnahme der Verwaltung

1. Es wird beantragt, dass für den Basketballplatz und den Calisthenic Bereich im Grüngürtel Tannenbusch eine Beleuchtung errichtet wird. Diese soll mit einer Bedarfsschaltung ausgestattet werden. Zudem ist diese Beleuchtung umwelt- und insektenfreundlich einzurichten.

Da die Anlage im Landschaftsschutzgebiet des Rhein-Sieg-Kreises liegt, wurde seitens der Bonner Stadtverwaltung eine Stellungnahme des zuständigen Amtes für Umwelt- und Naturschutz vom Rhein-Sieg-Kreis angefordert. Die zuständige Genehmigungsbehörde nimmt wie folgt Stellung:

„Die Anlage liegt in Alfter und im LSG. Die bisherige Unterschutzstellung erfolgte durch die „Ordnungsbehördliche Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete in den Gemeinden Alfter und Wachtberg im Rhein-Sieg-Kreis vom 31.08.2006 (LSGVO)“. Seit dem 26.03.2026 ist der Landschaftsplan 3 „Alfter“ gültig und auch hier ist das Gebiet unter LSG gestellt.

Im LSG ist die Errichtung baulicher Anlagen nicht zulässig und kann nur im Ausnahmefall durch eine Ausnahmeerlaubnis von den Verboten erteilt werden.

Dies ist in 2020 im Rahmen des Antrages auf Errichtung eines Sport-, Spiel- und Bewegungsangebotes im Grünzug Nord erfolgt. Der Ausnahmeerlaubn

_Gekürzt._

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