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BBB-Anfrage Denkmalschutz in Bonn

260831 · 2026-04-30 · Große Anfrage · öffentlich

Antragsteller: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt

Sachverhalt

Die Beantwortung der Fragen liegt im öffentlichen Interesse und erfolgt im Übrigen bei Bedarf mündlich.

Beschlussvorschlag

  1. Welche Denkmäler in den Stadtbezirken

1.1 Bonn

1.2 Bad Godesberg

1.3 Beuel

1.4 Hardtberg befinden sich aktuell im Eigentum und damit in der Erhaltungs- und Unterhaltungspflicht der Bundesstadt Bonn?

  1. Welche Dienststellen innerhalb der Stadtverwaltung sind für die Pflege und Unterhaltung dieser Denkmäler jeweils zuständig?
  1. Verfügen die Dienststellen, denen die Pflege und Unterhaltung von ihnen zugewiesenen Denkmäler obliegt, über Prioritätenlisten aus denen hervorgeht, an welchen Denkmälern vordringlich Maßnahmen umzusetzen sind, wenn ja, nach welchen Kriterien werden die Listen erstellt und wenn nein, warum nicht?
  1. Haushaltsmittel in welcher Höhe sind jeweils von den für die städtischen Denkmäler zuständigen Dienststellen für welche Denkmäler im Jahr 2025 und im Zeitraum 31. März 2025 bis 30. April 2026 eingesetzt worden?
  1. Haushaltsmittel in welcher Höhe sind von den für die städtischen Denkmäler zuständigen Dienststellen für welche Denkmäler im Zeitraum 1. Mai bis 31 Dezember 2026 vorgesehen?

Beratungsfolge

Dokumente