Originalquelle: ALLRIS-Original
260867 · 2026-05-07 · Dringlichkeitsantrag · öffentlich
Antragsteller: Moussa Acharki Hanno von Raußendorf
Der Bericht des General-Anzeiger Bonn vom 22.04.2026schildert weiterhin festgefahrene Positionen zwischen VEBOWAG / VEBOFUTUR, den Montag-Stiftungen und der Bonn International School. Zugleich wird ausgeführt, seit dem Ratsbeschluss vom 08.09.2025 sei bislang „kein belastbarer Lösungsvorschlag“ vorgelegt worden.
Gerade weil der Rat dem Vorhaben wiederholt ein besonderes gesamtstädtisches Interesse beigemessen hat und zwischenzeitlich insgesamt vier Gutachten zur Frage der Bewertung vorliegen, ist eine transparente Darstellung des bisherigen Verwaltungshandelns geboten.
Dies wiegt umso schwerer, als der Rat der Bundesstadt Bonn mit einstimmigem Beschluss vom 08.09.2025 (DS 253731) die Verwaltung beauftragt hatte, die bereits damals als weit fortgeschritten bezeichneten Verhandlungen zur Herauslösung des ehemaligen Amerikanischen Clubs aus dem bestehenden Erbbaurechtsverhältnis sowie zu einer Veräußerung an die Montag Stiftungen konstruktiv zu moderieren, nach möglichen Lösungen zu suchen und mit Nachdruck auf ein Gelingen des Projekts „Open Embassyfor Democracy“ hinzuwirken.
Diese Erwartung hat der Rat mit Mehrheitsbeschluss vom 22.01.2026 (DS 260084) ausdrücklich bekräftigt. Die
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Die Verwaltung wird aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten:
a) der Herauslösung des Amerikanischen Clubs aus dem Erbbaurechtsvertrag und
b) einer Veräußerung an die Montag Stiftungen?
a) zu welchen Terminen fanden diese vertraulichen Gespräche statt?
b) wer hat daran teilgenommen?
c) wo fanden diese Gespräche statt?
a) zu welchen Terminen fanden Gespräche statt?
b) wer hat daran teilgenommen?
c) wo fanden diese Gespräche statt?
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Begründung der Dringlichkeit: Nach aktueller Berichterstattung des General-Anzeiger Bonn vom 22.04.2026 muss ein endgültiges Scheitern des Projekts „Open Embassyfor Democracy“ ernsthaft befürchtet werden. Zugleich ist weiterhin unklar, welche konkreten Maßnahmen die Verwaltung seit den Ratsbeschlüssen vom 08.09.2025 und 22.01.2026 zur Moderation der Verhandlungen, zur Herauslösung aus dem Erbbaurecht und zur Veräußerung an die Montag Stiftungen tatsächlich ergriffen hat.
Trotz der im Januar 2026 angekündigten Erstellung eines vierten Gutachtens binnen vier Wochen liegt dem Rat bis heute keine belastbare Entscheidungsgrundlage vor. Eine Behandlung erst in einer späteren Ratssitzung wäre angesichts der fortschreitenden Verfestigung der Konfliktlage, des drohenden endgültigen Rückzugs der Montag-Stiftungen und des weiteren Substanzverlusts des denkmalgeschützten Gebäudes nicht sachgerecht.
Der Rat benötigt unverzüglich Klarheit über das bisherige Verwaltungshandeln, die erreichten Verhandlungsergebnisse und die weiterhin streitigen Punkte, um vor einem möglichen endgültigen Scheitern des Projekts handlungs- und entscheidungsfähig zu bleiben und Schaden von der Stadtabzuwenden. der D
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