Originalquelle: ALLRIS-Original

Entwurfsplanung Einzäunung Kunstrasenplatz IGS Beuel

260874 · 2026-06-05 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

  1. Der Entwurfsplanung für die Einzäunung des Kunstrasenplatzes an der Integrierten Gesamtschule Bonn-Beuel (IGS) wird zugestimmt.
  2. Der Einleitung des Vergabeverfahrens für die Maßnahme wird gem. Ziffer 3.5 der Vergabeordnung der Bundesstadt Bonn zugestimmt.

Beschlussvorschlag

  1. Der Entwurfsplanung für die Einzäunung des Kunstrasenplatzes an der Integrierten Gesamtschule Bonn-Beuel (IGS) wird zugestimmt.
  2. Der Einleitung des Vergabeverfahrens für die Maßnahme wird gem. Ziffer 3.5 der Vergabeordnung der Bundesstadt Bonn zugestimmt.

Begründung

Mit Beschluss der BV Beuel vom 25.09.2024 (DS __241196__ ) wurde die Verwaltung beauftragt, den Kunstrasenplatz an der Integrierten Gesamtschule Bonn-Beuel (IGS) einzuzäunen und hierfür die entsprechenden Planungsleistungen in Auftrag zu geben. Die Entwurfsplanung wird den politischen Gremien nun zur Beschlussfassung vorgelegt.

Der Sportausschuss hat in der Sitzung vom 15.02.2024 beschlossen (DS __232076__ ), dass Sportaußenanlagen künftig eingezäunt werden können, wenn die nutzenden Vereine sich in einer Vereinbarung bereit erklären, den Zugang zu den in der Benutzungszeitordnung festgelegten Öffnungszeiten sicherzustellen und den Schließdienst zu übernehmen. Voraussetzung für eine Einzäunung ist außerdem, dass es am Platz in der Vergangenheit zu erheblichen Schäden durch Vandalismus gekommen ist und sich weitere Schäden in Zukunft durch Einsatz anderer Mittel nicht vermeiden lassen.

Diese ist dringend erforderlich, da es in der Vergangenheit regelmäßig zu Schäden durch Vandalismus gekommen ist. Diese Schäden sind in der DS __241196__ beschrieben

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Dokumente