Originalquelle: ALLRIS-Original
260890 · 2026-05-28 · Beschlussvorlage · öffentlich
a. Betriebspause aller Linien zwischen ca. 23: 30 und 0: 30 Uhr aus Sicherheitsgründen b. Berücksichtigung der gesperrten Kennedybrücke in den Fahrplänen der betroffenen Linien c. Verdichtung des Nachtverkehrs auf einen 30-Minuten-Takt von 0: 35 bis 3: 35 Uhr
a
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Begründung der Dringlichkeit: Aufgrund der Komplexität der Maßnahmen (insbesondere unter Berücksichtigung der Einsparvorgaben im städtischen Haushalt) und des daraus resultierenden Abstimmungsbedarfes zwischen der Verwaltung, dem Rhein-Sieg-Kreis und den SWB war eine frühere Erstellung der Vorlage nicht möglich.
Um eine Umsetzung der Beschlusspunkte zum Fahrplanwechsel im Dezember zu ermöglichen, ist eine Beschlussfassung durch die politischen Gremien vor der Sommerpause notwendig, damit den betroffenen Verkehrsunternehmen ausreichend Zeit zur Planung und Umsetzung der Maßnahmen bleibt.
Im Bonner ÖPNV wird bislang in der Silvesternacht der planmäßige Linienverkehr angeboten. Das Angebot entspricht dem normalen Samstagsfahrplan und basiert auf einem Ratsbeschluss aus dem Jahr 2016 ( __DS 1611553EB17__ ). Die Linien des Tagnetzes verkehren durchgehend bis ca. 0: 15 Uhr, durch den darauffolgenden Feiertag am 1. Januar findet anschließend generell ein durchgehender Nachtverkehr bis zur letzten planmäßigen Abfahrt aller Nachtlinien am Hauptbahnhof um 4: 35 Uhr statt. Die umlie
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01_Silvesterkonzept_Stellungnahme SWB: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2027356
Sachverhalt
zu 1.1.: Synergieeffekte mit der Aufnahme des S13-Vorlaufsbetriebs und der Umsteigestation Vilich. zu 1.2.: Wunsch des Rhein-Sieg-Kreises nach einer weiteren Linie zwischen Meckenheim und Bonn, die aber nicht zu diversen Verschlechterungenen im innerstädtischen Angebot der Stadtbezirke Bonn und Hardtberg führen darf. zu 1.3.: Wie Verwaltungsvorschlag, aber nicht auf ewig sondern lediglich während der Sperrung der Friedrich-Ebert-Brücke. zu 1.4.: Wie 1.3. zu 1.5.: Auch Verwaltungsvorschlag. zu 1.6.: Nachfragegemäße Optimierung des Fahrzeugeinsatzes. zu 2.: Um nicht mehr von Tischvorlagen einerseits und überraschenden Abstimmungsergebnissen andererseits überrascht zu werden, wäre der Meinungsaustausch zwischen den professionellen Fachkräften und den politischen Entscheidern, die nach der GO NRW auch Teil der Verwaltung sind, wieder wie in der vorletzten Wahlperiode vorzuziehen. zu 3.: Fortschritte bei der Barrierefreiheit, der Haltestellenqualität und der Zuverlässigkeit/Pünktlichkeit sind Kernbereiche, über die der Ausschuss zweimal im Jahr unterrichtet werden möchte.
Beschlussvorschlag
1.1. Mit Inbetriebname des S13-Vorlaufbetriebs und des Verknüpfungs-Turmbahnhofs zwischen Stadtbahn und RB-/S-Bahn „Bonn-Vilich“ - voraussichtlich im Dezember 2026 - wird die Linie SB60 eingestellt.
1.2. Die Linie SB85, als Wunsch des Rhein-Sieg-Kreises dritte Linie neben der S23 als Verbindung zwischen Meckenheim Bahnhof und Bonn, wird zum Dezember 2026 nur vorab eingerichtet, wenn sie die Förderkriterien Regionale Schnellbusse mit Förderbescheid von go.Rheinland erfüllt und sie mit keinen Mehrkosten für die Stadt Bonn verbunden sein wird. Hilfsweise wäre sie zur weitgehenden Vermeidung von Mehrkosten für die Stadt Bonn zunächst auf den Abschnitt Meckenheim Bf - Bad Godesberg-Mitte zu begrenzen, ggf. mit einem Endhalt im weiteren Bereich vor oder hinter dem Bad Godesberger Bahnhof. Die zur finanziellen Kompensation vorgesehenen Verschlechterungen der Linien 843, T843, 855, T883 und 884 im Bonner Stadtgebiet erfolgen nicht.
1.3. Die Linie 550 verkehrt während der gewichtsmäßigen Sperrung der Friedrich-Ebert-Brücke nicht über diese und die Nordstadt sondern über die Kennedybrücke und Beuel-Mitte.
1.4. D
_Gekürzt._
Sachverhalt
Die Punkte 6 und 7 der Vorlage betreffen Maßnahmen für den Fahrplanwechsel im Dezember 2027 und stehen damit nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit den in dieser Vorlage zu treffenden Entscheidungen für den Fahrplanwechsel 2026. Sie sollten daher Gegenstand einer gesonderten Vorlage und einer eigenständigen politischen Beratung sein. Die Vermischung von Maßnahmen unterschiedlicher Fahrplanjahre erschwert die politische Bewertung und die sachgerechte Entscheidungsfindung.
Die Einstellung der Linie SB60 zum Fahrplanwechsel 2026 ist vor dem Hintergrund der Inbetriebnahme des S13-Vorlaufbetriebs sowie des neuen Verknüpfungspunktes Bonn-Vilich sachgerecht. Mit den zusätzlichen Schienenverbindungen in Richtung Flughafen Köln/Bonn und Köln wird ein leistungsfähiges Alternativangebot geschaffen. Gleichzeitig können die für die Fortführung der Linie erforderlichen Investitionen in den Fahrzeugbestand vermieden werden. Die freiwerdenden Mittel können zur Stabilisierung und Weiterentwicklung anderer Bereiche des ÖPNV-Angebots eingesetzt werden.
Die Einführung der Schnellbuslinie SB85 wird grundsätzlich begrüßt. Eine zusätzliche schnelle Verbindung zwischen dem linksrheinischen Rhein-Sieg-K
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Beschlussvorschlag
A:
Die Umsetzung der Verlegung der Haltestellen „Margarethenplatz“ erfolgt erst im Zuge des barrierefreien Umbaus der betreffenden Haltestellen entsprechend der Prioritätenliste zum barrierefreien Haltestellenausbau.
Zur Umstellung der Linien 606 und 607 auf Gelenkbusbetrieb sind die Voraussetzungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu untersuchen und zu berichten.
B:
Die Vorlage wird ergänzt um:
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Sachverhalt
Die Sperrung der Nordbrücke (Friedrich-Ebert-Brücke) stellt die Stadt Bonn und die Region vor erhebliche verkehrliche Herausforderungen. Es ist davon auszugehen, dass die Auswirkungen über einen längeren Zeitraum spürbar sein werden. Vor diesem Hintergrund sollten kurzfristig zusätzliche Maßnahmen zum Fahrplanwechsel im Dezember geprüft werden, die sowohl zur Entlastung des Straßennetzes als auch zur Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs beitragen können.
Über erste Prüfergebnisse ist dem Ausschuss für Mobilität und Verkehr noch vor der Veröffentlichung des Fahrplans im Dezember zu berichten, damit gegebenenfalls erforderliche Anpassungen und Ergänzungen rechtzeitig in die Umsetzung einfließen können.
Beschlussvorschlag
In Anbetracht der Sperrung der Nordbrücke wird die Verwaltung beauftragt, im Rahmen der zur Verfügung stehenden SWBV-Fahrzeuge und -Fahrpersonal zum frühestmöglichen Zeitpunkt die Hauptlinien zu verstärken. Der Rhein-Sieg-Kreis wird gebeten, dies ebenfalls für die RSVG- und RVK-Linien zwischen Kreis und Stadt zu veranlassen. Die Maßnahmen sollen zum Fahrplanwechsel im Dezember das Fahrplankonzept ergänzen. Den zuständigen Gremien ist dazu zeitnah Bericht zu erstatten.
a.) Stärkung der Stadtbahnlinie 66 insbesondere durch:
• eine Taktverdichtung auf einen 5-Minuten-Takt in den Hauptverkehrszeiten auf stark belasteten Abschnitten,
• den Einsatz von Verstärkerfahrten auf besonders nachfragestarken Teilstrecken (z.B. Ollenhauerstraße – Konrad-Adenauer-Platz),
b.) Einrichtung einer Schnellbusverbindung über die Südbrücke zur direkten Anbindung wichtiger Pendlerziele, insbesondere zwischen den rechtsrheinischen Stadtteilen (Villich, Ramersdorf, Oberkassel u.a.) und dem Bundesviertel, dem UN-Campus sowie dem Universitätsklinikum auf dem Venusberg.
c.) Ausbau und Weiterentwicklung regionaler Park-and-Ride-Konzepte, insbesondere durch die Prüfung zusätzlicher P&R-Standorte im Umland (u
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Begründung
korrekt dargestellt. Mit Beschlussfassung der Vorlage müsste daher die beschriebene Anpassung für Beschlusspunkt 7b vorgenommen werden.
Stellungnahme der Verwaltung
Mit dieser Stellungnahme möchte die Verwaltung auf einen Fehler in der Beschlussfassung aufmerksam machen:
Unter Beschlusspunkt 7 wird die Umsetzung von Maßnahmen zum Fahrplanwechsel im Dezember 2027 vorgeschlagen. Beschlusspunkt 7b (Einstellung des Flughafenbusses SB60) muss jedoch bereits zum Fahrplanwechsel im Dezember 2026 umgesetzt werden. Die Notwendigkeit für die Umsetzung im Dezember 2026 ist in der Begründung korrekt dargestellt. Mit Beschlussfassung der Vorlage müsste daher die beschriebene Anpassung für Beschlusspunkt 7b vorgenommen werden.
Begründung
stext der Vorlage erläutert, wurde dies aufgrund der Qualitätsstandards im öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) als Grenzwert festgelegt. Linien, auf denen dieser Wert an über 10% aller Haltestellen überschritten wurde, wurden im Rahmen der fachlichen Bewertung für eine Umstellung auf Gelenkbuseinsatz näher betrachtet.
Eine weitergehende Veröffentlichung detaillierter Fahrgastzahlen erfolgt nicht, da es sich hierbei um betriebliche Unternehmensdaten der SWB handelt, die ausschließlich für interne Planungs- und Beratungszwecke zur Verfügung gestellt wurden.
Stellungnahme der Verwaltung
Mit der Beschlussvorlage zum Fahrplanwechsel im Dezember 2026 schlägt die Verwaltung die Umstellung einiger Hauptlinien auf Gelenkbuseinsatz an Sonn- und Feiertagen vor (Beschlusspunkt 4). Der Beschlussvorschlag geht zurück auf einen politischen Prüfauftrag.
Nach Veröffentlichung der Beschlussvorlage wurde der Wunsch an die Verwaltung herangetragen, dass Fahrgastzahlen zur Verfügung gestellt werden, auf deren Basis der Beschlussvorschlag für die Umstellung einzelner Linien erfolgte.
Nach Rücksprache mit den SWB kann die Verwaltung die in Anlage 1 dargestellte Übersicht zur Verfügung stellen. Die Übersicht zeigt den prozentualen Anteil der erfassten Haltestellen, an denen die Fahrgastbesetzung den Schwellenwert von 35 Fahrgästen überschritten hat. Wie im Begründungstext der Vorlage erläutert, wurde dies aufgrund der Qualitätsstandards im öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) als Grenzwert festgelegt. Linien, auf denen dieser Wert an über 10% aller Haltestellen überschritten wurde, wurden im Rahmen der fachlichen Bewertung für eine Umstellung auf Gelenkbuseinsatz näher betrachtet.
Eine weitergehende Veröffentlichung detaillierter Fahrgastzahlen erfolgt nicht, da es sich hierbe
_Gekürzt._
Stellungnahme der Verwaltung
Im Zuge der bisherigen politischen Beratungen zur Einführung der Linie SB85 gab es mehrere Änderungsanträge zum Beschlussvorschlag der Verwaltung. Die Verwaltung geht mit dieser Stellungnahme auf die dort gemachten Aspekte ein und ordnet die Einführung des Angebotes in den aktuellen Kontext der Nordbrückensperrung ein.
Der SB85 erfüllt alle Anforderungen der Förderrichtlinie „Regionale Schnellbusse“ von go.Rheinland und ist in die Förderung ab Dezember 2026 aufgenommen. Die Förderung beläuft sich auf 75 Cent je gefahrenem Fahrplankilometer. Die Förderung liegt damit unter den Betriebskosten der Verkehrsunternehmen, sodass eine Einführung der Linie zu zusätzlichen Kosten im städtischen Haushalt führen würde. Durch die Verwaltung wurden daher Kompensationsmaßnahmen auf anderen Linien vorgeschlagen. Bei einem Beschluss dieser Kompensationsmaßnahmen wäre eine kostenneutrale Einführung des SB85 möglich. Ein Beschluss dieser Kompensationsmaßnahmen wurde in der politischen Beratung bisher abgelehnt. Eine Einführung des SB85 soll jedoch weiterhin nur erfolgen, wenn diese nicht mit Mehrkosten für den städtischen Haushalt verbunden ist.
Neben der bereits erwähnten Förderrichtlinie gibt es
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Sachverhalt
Ggf. mündlich
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Der geplante Wegfall des Abschnitts Duisdorf Bahnhof – Lessenich Sportplatz würde die Verkehrsanbindung Lessenichs deutlich verschlechtern. Der Ortsteil verfügt nur über eine eingeschränkte Infrastruktur: Zwar sind Apotheke und Hausarzt vorhanden, es fehlen jedoch größere Einkaufsmöglichkeiten, Fachärzte und zentrale Dienstleistungen. Für viele Einwohnerinnen und Einwohner ist daher Duisdorf das nächstgelegene Versorgungszentrum.
Die Linie 884 bietet eine direkte Verbindung von Lessenich ins Duisdorfer Zentrum und ersetzt die frühere Linie 633. Besonders wichtig ist die Haltestelle „Am Schickshof“ nahe Fußgängerzone, Geschäften und Arztpraxen. Vor allem ältere Menschen nutzen diese Verbindung regelmäßig für Einkäufe und Arztbesuche. Ein Wegfall würde damit auch die Infrastruktur in der Duisdorfer Fußgängerzone schwächen.
Die angegebene durchschnittliche Auslastung von 1, 5 Fahrgästen pro Fahrt bildet die tatsächliche Nachfrage nur unzureichend ab. Es ist davon auszugehen, dass insbesondere vormittags – zu Zeiten von Arztterminen, Einkäufen und Behördengängen – eine deutlich höhere Nutzung besteht.
DIE LINIE 611 IST KEIN GLEICHWERTIGER ERSATZ Die in den Unterlagen genannte Parall
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Ggf. mündlich
Beschlussvorschlag
CDU-Änderungsantrag: Fortschreibung des Nahverkehrsplans - Maßnahmen zum Fahrplanwechsel im Dezember 2026 Antrag zur Vorlage 260890
Christian Weiler CDU Bezirksfraktion Hardtberg