Originalquelle: ALLRIS-Original
260891 · 2026-05-05 · Antrag · öffentlich
Antragsteller: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Eva Kuzu Karsten Hudel Dr. Ursula Bach
Gemäß § 76 des Schulgesetz NRW wirken Schulen und Schulträger bei der Schulwegsicherung zusammen. Die Stadt Bonn trägt damit eine Mitverantwortung für die Sicherheit von Schulwegen.
In den vergangenen Monaten wurde aus der Elternschaft eine Häufung von Vorfällen im Bereich exhibitionistischer Handlungen und sexualisierter Belästigung im Umfeld von Schulen, Schulwegen und Aufenthaltsorten von Kindern berichtet, insbesondere in den Stadtteilen Friesdorf, Plittersdorf, Kessenich und Dottendorf.
Nach aktuellem Kenntnisstand sind allein in den vergangenen zwei Wochen mehrere – konkret vier – einschlägige Vorfälle gemeldet worden. Diese Entwicklung führt zu einer spürbaren Verunsicherung bei Eltern sowie Schülerinnen und Schülern.
Gleichzeitig ist mit zunehmenden Temperaturen eine intensivere Nutzung des öffentlichen Raums durch Kinder und Jugendliche verbunden, insbesondere in den Nachmittagsstunden. Dadurch erhöht sich auch die Wahrscheinlichkeit weiterer Vorfälle.
Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll, die bereits laufenden Maßnahmen transparent darzustellen, die Kommunikation zu stärken sowie präventive und unterstützende Ansätze weiterzuentwickeln. Ziel ist es, die objekt
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._
Die Verwaltung wird gebeten,
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._
Stellungnahme der Verwaltung
Die wiederholt begangenen exhibitionistischen Straftaten nimmt die Polizei Bonn und die Ordnungsbehörde sehr ernst. Sämtliche polizeilichen Maßnahmen werden ausgeschöpft, um zu gewährleisten, dass sich Kinder im öffentlichen Raum sowie in ihrem unmittelbaren Wohnumfeld sicher aufhalten und bewegen können. Zur Identifizierung und Festnahme des Tatverdächtigen sowie zur Verhinderung weiterer Straftaten wurden die Einsatzkräfte entsprechend sensibilisiert. Die Streifentätigkeit in den tatrelevanten Bereichen wurde verstärkt; flankierend hierzu werden verdeckte Maßnahmen durchgeführt. Sämtliche zur Anzeige gebrachten Ermittlungsvorgänge wurden im zuständigen Fachkommissariat zentralisiert und werden dort mit erheblichem personellen Aufwand bearbeitet. Eine enge Abstimmung mit dem Kommissariat für Kriminalprävention und Opferschutz ist sichergestellt. Präventions- und Handlungsempfehlungen wurden den betroffenen Familien und Anwohnerinnen und Anwohnern sowohl im Rahmen von Informationsveranstaltungen als auch in persönlichen Gesprächen vermittelt. Darüber hinaus wurden entsprechende Hilfsangebote aufgezeigt. In diesem Zusammenhang verweise ich auf das Erörterungsgespräch vom 18.05.2026
_Gekürzt._