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CDU/SPD-Antrag: Parkraumkonzept Beuel-Zentrum – Anpassung der laufenden Ausschreibung zurBeschaffung der Parkscheinautomaten (10 Minuten Kostenfrei-Taste, Zahlungsarten, Ausstattung)

260911 · 2026-05-08 · Antrag · öffentlich

Antragsteller: Daniel Gerhards Benedikt Stratmann CDU Bezirksfraktion Beuel SPD Bezirksfraktion Beuel

Sachverhalt

Erfolgt mündlich

Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Beuel möge beschließen:

  1. Anpassung der laufenden Ausschreibung

Die Verwaltung wird gebeten, die bereits laufende Ausschreibung zur Beschaffung der

Parkscheinautomaten für das Parkraumkonzept Beuel-Zentrum, soweit rechtlich und vergabetechnisch möglich, kurzfristig dahingehend zu ergänzen bzw. anzupassen, dass die nachfolgenden Anforderungen verbindlich berücksichtigt werden.

  1. Ausstattung des gesamten Bewirtschaftungsraums

Es ist sicherzustellen, dass im gesamten im Parkraumkonzept Beuel-Zentrum definierten

Bewirtschaftungsraum (alle im Konzept vorgesehenen gebührenpflichtigen Stellflächen im öffentlichen Straßenraum sowie die einbezogenen öffentlichen Parkplatzanlagen) eine ausreichende Zahl an Parkscheinautomaten installiert wird, sodass: o alle Stellplätze einem Parkscheinautomaten eindeutig zugeordnet sind und o die Bedienung eines Automaten von jedem Stellplatz aus in zumutbarer

Entfernung möglich ist.

Bestehende und bereits geplante Standorte sind hierbei zu einer einheitlichen Ausstattung zusammenzuführen.

  1. 10-Minuten-Kurzparkzeit – technische Ausstattung aller Automaten, stufenweise Aktivierung

Alle im Rahmen des Parkraumkonzepts Beuel-Ze

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Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

260911-01 ST CDU/SPD-Antrag: Parkraumkonzept Beuel-Zentrum – Anpassung der laufenden Ausschreibung zurBeschaffung der Parkscheinautomaten (10 Minuten Kostenfrei-Taste, Zahlungsarten, Ausstattung)

Stellungnahme der Verwaltung

Die für das Parkraumkonzept Beuel-Zentrum vorgesehenen Parkscheinautomaten (PSA) werden vollständig neu beschafft. Die Ausschreibung der PSA ist bereits erfolgt und der Auftrag fristwahrend erteilt. Alle im Antrag genannten Prämissen sind erfüllt bzw. waren bereits in der Ausschreibung enthalten, mit Ausnahme der kostenfreien Kurzparkzeit. Ob durch die nachträgliche Anpassung Mehrkosten entstehen können, kann aktuell nicht abgeschätzt werden.

Bei Annahme des Antrags wird die Verwaltung eine Implementierung der kostenfreien Kurzparkzeit beim Auftragnehmer abfragen und die Bezirksvertretung über ggf. entstehende Kosten und die Finanzierung informieren.

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