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BBB-Antrag: Einrichtung einer Hol- und Bringzone

260915 · 2026-05-13 · Antrag · öffentlich

Antragsteller: BBB Bezirksfraktion Bad Godesberg Marcel Schmitt

Sachverhalt

Der als Bucht ausgeführte Straßenbereich der Kurfürstenallee vor der städtischen Kita ist mit dem Verkehrszeichen 136 („Kinder“) gekennzeichnet. Das Schild ist ein __Gefahrenzeichen__ gemäß § 40 StVO und warnt Verkehrsteilnehmer davor, dass mit Kindern zu rechnen ist und daher besondere Vorsicht angesagt ist. Zudem ist der Zufahrtsbereich mit einer schraffierten Sperrfläche gekennzeichnet. Eine Sperrfläche darf nicht genutzt werden. Es darf dort weder geparkt noch gehalten werden. Das Alltagsbild - und hierfür stehen die Aufnahmen aus der Anlage beispielhaft - ist bedauerlicherweise so, dass der Sperrbereich regelmäßig widerrechtlich genutzt wird. Dabei lassen die Fahrzeugführer - oft Eltern/Familienangehörige - vollkommen aus dem Blick, dass dieser Schutzbereich gerade zur Sicherheit ihrer eigenen Kinder eingerichtet wurde. Auf entsprechende Ansprache reagieren die Betroffenen in der Regel verständnislos und patzig. Die Antragsteller regen daher die Einrichtung einer Hol- und Bringzone an, ebenso wie die nötige Ansprache der Erziehungsberechtigten durch die Kita-Leitung. Die Maßnahme sollte durch regelmäßige Kontrollen des Ordnung

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._

Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Bad Godesberg fordert die Stadtverwaltung auf,

Beratungsfolge

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