Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2027418) # Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 6618-1 "UKB", Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Venusberg 260919 · 2026-06-30 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Beschlussvorschlag 1. Beschlüsse **Der Rat beschließt** 1. über die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB am Planverfahren vorgetragenen Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf Nr. 6618-1 entsprechend dem Beschluss des Rates vom 20.03.2025 (DS-Nr. 242094) (Anlagen 6 und 7 „Auswertung der Stellungnahmen nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB“). 2. über die im Rahmen der Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplanentwurf Nr. 6618-1 abgegebenen Stellungnahmen gemäß den Anlagen A-C. 3a. über die Änderungen des Begründungsentwurfs des Bebauungsplanes Nr. 6618-1 in der Fassung des Beschlusses zur Veröffentlichung vom 20.03.2025 in den Kapiteln A 2.3.3 Bodendenkmalpflege und B 2.1.2 Kulturgüter, Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter . Die Änderungen sind durch Fettschrift in der Farbe Magenta kenntlich gemacht. Textpassagen, welche entfallen, sind durch Streichung gekennzeichnet. 3b. über die redaktionelle Änderung der Planzeichnung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 6618-1 in der Fassung des Beschlusses zur Veröffentlichung vom 20.03. _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._ ## Begründung 1. __Plangebiet__ Das ca. 45 ha große Plangebiet, das den gesamten Bereich des Universitätsklinikums Bonn (UKB) sowie nach Westen auch Bereiche des Kottenforstes umfasst, liegt im Stadtbezirk Bonn und dort im Stadtteil Venusberg. Das Klinikgelände ist bis auf den nordwestlichen Teilbereich umschlossen von den Waldflächen des Kottenforsts; im nordwestlichen Teilbereich grenzt die Ortschaft Venusberg an. Der Venusberg als höchster Ortsteil Bonn liegt auf einer Geländehöhe von ca. 170 m ü.NHN. An der östlichen Plangebietsgrenze – welche durch einen Wanderweg begrenzt ist - fällt der Kottenforst steil zur Ortschaft Dottendorf auf ca. 60 m ü.NHN ab. Anbindungspunkte aus dem UKB-Gelände heraus zum Erholungsraum Kottenforst sind vorhanden. Das Klinikgelände ist fast durchgängig bebaut. Die Entwicklung des UKB erfolgte in den Nachkriegskriegsjahren sukzessiv auf dem Gelände einer ehemaligen Flak-Kaserne. Bis auf einige Grünstrukturen als Eingrünung und ein kleineres Wäldchen in einer Größenordnung von rund 2 ha, sind zusammenhängende Gehölzflächen nur noch rudimentär vorhanden. Die Haupterschließung des MIV (motorisierter Individualverkehr) erfolgt über die K2 (Robert-Koch-Straße); der _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2026-07-14 · Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz · vertagt ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 260919-01 AA Änderungsantrag CDU/SPD/FDP: Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 6618-1 "UKB", Stadtbezirk Bonn, Ortsteil VenusbergAntrag zur Vorlage 260919 {#nv-2028552} **Sachverhalt** Die Erweiterung des Universitätsklinikums auf dem Venusberg wird sehr begrüßt. Allerdings wird dies zu einer erheblichen Mehrbelastung des Venusbergs sowie des Klinikgeländes führen. Es ist daher verbindlich mit dem Klinikum zu regeln, dass der prognostizierte Mehrbedarf an Parkplätzen auf dem Klinikum insbesondere für das Klinikpersonal tatsächlich sichergestellt wird. Es ist nicht zu erwarten, dass das zunehmend höhere Verkehrsaufkommen allein durch den vorhandenen ÖPNV und den verbesserten Fahrradverkehr ausreichend aufgenommen werden kann. Die Seilbahn wird zwar voraussichtlich zu einer Entlastung des motorisierten Individualverkehrs aus dem Bonner Süden und Osten führen. Der Bonner Westen und Bonner Norden hingegen werden nicht unmittelbar an die Seilbahn angeschossen werden. Deshalb muss die Anbindung mit dem ÖPNV aus diesen Ortsteilen Bonns, gegebenenfalls kostenanteilig durch das Klinikum als Zweckveranlasser, in Richtung Venusberg weiter optimiert werden. Im Rahmen der weiteren Verdichtung des Klinikgeländes muss für die zukünftigen Nutzer/innen der Seilbahn ein Hol-und Bringservice eingerichtet werden, für den frühzeitig die inneren Erschließungsmaßnahmen auf dem Klinikge _Gekürzt._ **Beschlussvorschlag** Ergänzend zum Satzungsbeschluss wird die Beschlussvorlage zu Ziffer I wie folgt ergänzt: … 11. dass Maßnahmen zur Verbesserung der Parksituation auf dem Gelände des Universitätsklinikums durch Erweiterung der Parkhäuser insbesondere durch Schaffung weiterer Parkplätze für Angestellte des Klinikums nach der Bedarfsrechnung des Verkehrsgutachtens von zukünftig 4600 Stellplätzen tatsächlich gesichert und im städtebaulichen Vertrag auf Kosten des Klinikums vereinbart werden. 12. dass ein Hol- und Bringservice für die zukünftigen Nutzer/innen der Seilbahn von der Bergstation bis zu den einzelnen Gebäuden auf dem Gelände des Universitätsklinikums auf Kosten des Klinikums geplant und sichergestellt wird. 13. dass zur verbesserten Busanbindung des Klinikgeländes in die Ortsteile des Bonner Westens und Nordens eine Taktverdichtung der bestehenden Linien und gegebenenfalls die Einrichtung einer neuen Buslinie geprüft und kostenanteilig mit dem Klinikum im städtebaulichen Vertrag vereinbart wird. ### 260919-02 ST Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 6618-1 "UKB", Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Venusberg {#nv-2029015} **Sachverhalt** **Stellungnahme der Verwaltung zum Änderungsantrag 260919-01 AA** __Zu AA Ziff. 11: __ dass Maßnahmen zur Verbesserung der Parksituation auf dem Gelände des Universitätsklinikums durch Erweiterung der Parkhäuser insbesondere durch Schaffung weiterer Parkplätze für Angestellte des Klinikums nach der Bedarfsrechnung des Verkehrsgutachtens von zukünftig 4600 Stellplätzen tatsächlich gesichert und im städtebaulichen Vertrag auf Kosten des Klinikums vereinbart werden. **Stellungnahme der Verwaltung** : Die Aufstellung des Bebauungsplans wurde von Beginn an durch Anfertigen eines Verkehrsgutachtens und eines Mobilitätskonzeptes begleitet. Ziel war es, den Kfz-Verkehr zum und auf dem Venusberg durch begleitende Mobilitätsmaßnahmen zu reduzieren und die Leistungsfähigkeit der Verkehrsanlagen grundsätzlich zu erhalten. Das Verkehrsgutachten betrachtet Entwicklungsszenarien bezogen auf einen bestimmten Planungshorizont, hier 2035. Ein Monitoring der in den Untersuchungen genannten Maßnahmen soll in festgelegten zeitlichen Abständen erfolgen. In Abhängigkeit von der Entwicklung des Klinikums und in Abhängigkeit von den sich ergebenden Verkehrsbelastungen wären dann verkehrsplanerische Maßna _Gekürzt._ **Beschlussvorschlag** **Stellungnahme der Verwaltung zum Änderungsantrag 260919-01 AA** __Zu AA Ziff. 11: __ dass Maßnahmen zur Verbesserung der Parksituation auf dem Gelände des Universitätsklinikums durch Erweiterung der Parkhäuser insbesondere durch Schaffung weiterer Parkplätze für Angestellte des Klinikums nach der Bedarfsrechnung des Verkehrsgutachtens von zukünftig 4600 Stellplätzen tatsächlich gesichert und im städtebaulichen Vertrag auf Kosten des Klinikums vereinbart werden. **Stellungnahme der Verwaltung** : Die Aufstellung des Bebauungsplans wurde von Beginn an durch Anfertigen eines Verkehrsgutachtens und eines Mobilitätskonzeptes begleitet. Ziel war es, den Kfz-Verkehr zum und auf dem Venusberg durch begleitende Mobilitätsmaßnahmen zu reduzieren und die Leistungsfähigkeit der Verkehrsanlagen grundsätzlich zu erhalten. Das Verkehrsgutachten betrachtet Entwicklungsszenarien bezogen auf einen bestimmten Planungshorizont, hier 2035. Ein Monitoring der in den Untersuchungen genannten Maßnahmen soll in festgelegten zeitlichen Abständen erfolgen. In Abhängigkeit von der Entwicklung des Klinikums und in Abhängigkeit von den sich ergebenden Verkehrsbelastungen wären dann verkehrsplanerische Maßna _Gekürzt._ ### 260919-03 ST Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 6618-1 "UKB", Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Venusberg {#nv-2029184} **Begründung** [[1]](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/#_ftn1) **Stellungnahme der Verwaltung** Nach Ablauf der Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 6618-1 - welche im Zeitraum vom 10.04.2025 bis einschließlich 11.05.2025 stattgefunden hat - und nach Fertigung der Verwaltungsvorlage zur Beratung des Satzungsbeschlusses wurde bei der Verwaltung via Mail vom 25.08.2026 zum Planverfahren „UKB“ ein weiteres Schreiben eingereicht. Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Gleichwohl wurde seitens der Verwaltung geprüft, inwieweit die vorgetragenen Aspekte für die Abwägung relevant sind. Im Ergebnis wurden keine neuen oder für die Abwägung wesentlichen Gesichtspunkte, welche einer Beschlussfassung durch den Rat bedürfen, erkannt. Die angesprochenen Themen zum Thema Schallschutz wurden bereits ausreichend berücksichtigt und gewichtet. Die Mail wird mit Ausnahme der Punkte, welche sich auf die Zusendung von Gutachten beziehen, nachfolgend wiedergegeben. Die Gremien werden gebeten, diese ergänzende Stellungnahme der Verwaltungsvorlage 260919 zur Kenntnis zu nehmen. __Schreiben vom 25.08.2026__ Ich wohne in der Sertürnerstraße xx und bin durch d _Gekürzt._ ### 260919-04 AA BBB-Änderungsantrag: Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 6618-1 "UKB", Stadtbezirk Bonn, Ortsteil VenusbergAntrag zur Vorlage 260919 {#nv-2029544} **Sachverhalt** Erfolgt mündlich. **Beschlussvorschlag** Die Beschlussvorlage mit der Maßgabe vertagt wird, dem Verkehrsausschuss und dem Rat mindestens drei Wochen vor deren nächsten Sitzungen - den vollständigen Wortlaut des städtebaulichen Vertrages vorzulegen, - darzulegen, ob und wenn ja, welche Reduktion welcher Verkehrsgrößen wie genau im Vertrag zahlenmäßig eingefordert werden soll, - wie mit dem Vertrag die erforderlichen Maßnahmen zur dauerhaften Verkehrstauglichkeit des UKB umgesetzt werden sollen und wie sanktioniert werden soll, wenn die Pläne zur Eindämmung des durch Erweiterung des UKB induzierten Verkehrsaufkommens nicht aufgehen. ### 260919-05 AA Änderungsantrag Grüne Fraktion - Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 6618-1 "UKB", Stadtbezirk Bonn, Ortsteil VenusbergAntrag zur Vorlage 260919 {#nv-2029590} **Sachverhalt** Dieses Ziel wurde im Rahmen städtebaulicher Vertragsverhandlungen in Abstimmung mit der Anwohnerinitiative Venusberg vereinbart. Um die bereits bestehende außerordentliche Verkehrsbelastung im Umfeld zu begrenzen und eine weitere Zunahme durch die Erweiterung des UKB zu verhindern, ist ein wirkungsvolles und messbares Mobilitätsmanagement zwingend erforderlich. **Beschlussvorschlag** Die Stadt stellt sicher, dass das im Verkehrsgutachten festgelegte Ziel – die Verringerung des Anteils des motorisierten Individualverkehrs (MIV) am Modal Split um 10 % bis 2035 – umgesetzt wird. Die Stadt unterstützt das UKB hierbei aktiv durch entsprechende kommunale Maßnahmen, um eine nachhaltige Entlastung der Anwohnenden und eine klimafreundliche Erreichbarkeit des Standorts zu gewährleisten. ### 260919-06 AA Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 6618-1 "UKB", Stadtbezirk Bonn, Ortsteil VenusbergAntrag zur Vorlage 260919 {#nv-2029596} **Sachverhalt** Erfolgt mündlich. **Beschlussvorschlag** Ergänzend zum Vertagungs-/Änderungsantrag des BBB wird die Verwaltung beauftragt, - über die Inhalte des Änderungsantrages von CDU, SPD und FDP (260919-01 AA) erneut mit der Geschäftsführung des UKB in die Verhandlungen einzutreten und den Abschluss des städtebaulichen Vertrages zurückzustellen. ## Dokumente - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3187388&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3195336&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3202079&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3218484&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3222802&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3223040&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3130323&OTYP=41))