Originalquelle: ALLRIS-Original
260930 · 2026-05-12 · Anregungen und Beschwerden · öffentlich
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Antrag lautet:
Die Verwaltung wird beauftragt, die sog. „Brötchentaste“, welche kostenloses Parken für einen Zeitraum von bis zu 30 Minuten ermöglichen soll, in allen bewirtschafteten Parkzonen des Stadtbezirkszentrums Hardtberg einzurichten.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Antrag lautet:
Die Verwaltung wird beauftragt, die sog. „Brötchentaste“, welche kostenloses Parken für einen Zeitraum von bis zu 30 Minuten ermöglichen soll, in allen bewirtschafteten Parkzonen des Stadtbezirkszentrums Hardtberg einzurichten.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Stellungnahme der Verwaltung
Aufgrund umfangreicher Abstimmungen und Prüfungen bittet die Verwaltung um Vertagung.
Sachverhalt
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung verweist auf die beschlossene __Drucksache 260932 (16. Änderung der Parkgebührenordnung)__ Ziffer 1 § 3 Ziffer 9. __Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger: __
Der Ausschuss nimmt den Ratsbeschluss vom 09.07.2026 zur Kenntnis und erklärt den Bürgerantrag für erledigt. Der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung im Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Beschlussvorschlag
für den Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger: __
Der Ausschuss nimmt den Ratsbeschluss vom 09.07.2026 zur Kenntnis und erklärt den Bürgerantrag für erledigt. Der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung im Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.