Originalquelle: ALLRIS-Original

Bürgerantrag: Einrichtung einer Brötchentaste im Stadtbezirk Hardtberg

260930 · 2026-05-12 · Anregungen und Beschwerden · öffentlich

Sachverhalt

Inhalt der Anregungen und Beschwerden

Der Antrag lautet:

Die Verwaltung wird beauftragt, die sog. „Brötchentaste“, welche kostenloses Parken für einen Zeitraum von bis zu 30 Minuten ermöglichen soll, in allen bewirtschafteten Parkzonen des Stadtbezirkszentrums Hardtberg einzurichten.

Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.

Beschlussvorschlag

Inhalt der Anregungen und Beschwerden

Der Antrag lautet:

Die Verwaltung wird beauftragt, die sog. „Brötchentaste“, welche kostenloses Parken für einen Zeitraum von bis zu 30 Minuten ermöglichen soll, in allen bewirtschafteten Parkzonen des Stadtbezirkszentrums Hardtberg einzurichten.

Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.

Begründung

ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

260930-01 ST Bürgerantrag: Einrichtung einer Brötchentaste im Stadtbezirk Hardtberg - Vertagungsbitte

Stellungnahme der Verwaltung

Aufgrund umfangreicher Abstimmungen und Prüfungen bittet die Verwaltung um Vertagung.

260930-02 Bürgerantrag: Einrichtung einer Brötchentaste im Stadtbezirk Hardtberg

Sachverhalt

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung verweist auf die beschlossene __Drucksache 260932 (16. Änderung der Parkgebührenordnung)__ Ziffer 1 § 3 Ziffer 9. __Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger: __

Der Ausschuss nimmt den Ratsbeschluss vom 09.07.2026 zur Kenntnis und erklärt den Bürgerantrag für erledigt. Der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung im Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.

Beschlussvorschlag

für den Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger: __

Der Ausschuss nimmt den Ratsbeschluss vom 09.07.2026 zur Kenntnis und erklärt den Bürgerantrag für erledigt. Der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung im Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.

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