Originalquelle: ALLRIS-Original
260932 · 2026-05-21 · Beschlussvorlage · öffentlich
Das Straßenverzeichnis für den Stadtbezirk Beuel wird nach Umsetzung des Parkraumkonzeptes Beuel Zentrum mit der genauen Anzahl an Stellplätzen ergänzt.
Das Straßenverzeichnis für den Stadtbezirk Beuel wird nach Umsetzung des Parkraumkonzeptes Beuel Zentrum mit der genauen Anzahl an Stellplätzen ergänzt.
Begründung der Dringlichkeit: Die Dringlichkeit der Beratung ergibt sich daraus, dass die Beschlussfassung über die Änderung der Parkgebührenordnung noch vor der Sommerpause des Rates erfolgen soll. Hierfür ist eine vorherige Beratung im Ausschuss für Mobilität und Verkehr erforderlich.
Eine Behandlung erst in der nächsten regulären Sitzungsfolge würde dazu führen, dass die Beschlussfassung durch den Rat erst nach der Sommerpause erfolgen könnte. Dies hätte erhebliche Verzögerungen bei der Umsetzung des Parkraumkonzeptes in Beuel zur Folge. Insbesondere könnten die notwendigen technischen Anpassungen an den Parkscheinautomaten sowie die organisatorischen Vorbereitungen nicht rechtzeitig während der Sommerferien umgesetzt werden.
Um die geplante Einführung des Parkraumkonzeptes unmittelbar nach den Sommerferien sicherzustellen und weitere zeitliche Verzögerungen zu vermeiden, ist eine kurzfristige Beratung im Ausschuss für Mobilität und Verkehr erforderlich.
Aufgrund der aktuell (kurzfristig) in den Stadtbezirken aufkommenden Anträge an die BVen, sowohl aus der Politik als auch von Bürgern zum Thema „Brötchentaste“ sollte eine gesamtstädtische Lösung herbeigeführt werden. Dies wa
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._
Sachverhalt
Kostenloses Kurzzeitparken erhöht den Parksuchverkehr, verursacht Konfliktpunkte durch mehr Ein- und Ausparkvorgänge und belastet den städtischen Haushalt durch weitere Einnahmeausfälle.
Beschlussvorschlag
§3 wird nicht durch die vorgeschlagene Ziffer 9 (Brötchentaste) ergänzt.
Sachverhalt
Erfolgt mündlich.
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Erfolgt mündlich.
Beschlussvorschlag
Unter §3 Ziff. 9 wird „15 min“ durch „20 min“ ersetzt.
Sachverhalt
Erfolgt mündlich.
Beschlussvorschlag
Die unter §2 Nr. 6 d genannten Zeiten für Beuel Zonen 2 und 3 werden geändert auf:
Sachverhalt
Kostenloses Kurzzeitparken erhöht den Parksuchverkehr, verursacht Konfliktpunkte durch mehr Ein- und Ausparkvorgänge und belastet den städtischen Haushalt durch weitere Einnahmeausfälle.
Beschlussvorschlag
§3 wird nicht durch die vorgeschlagene Ziffer 9 (Brötchentaste) ergänzt.
Beschlussvorschlag
Der __Beschluss des Rates vom 09.07.2026__ zur 16. Änderung der Parkgebührenordnung wird vor deren Ausfertigung und Verkündung wie folgt geändert:
§ 3 Ziffer 9 erhält folgende Fassung:
§ 3 Ziffer 9 An allen Parkscheinautomaten im gesamten Stadtgebiet wird die sog. „Brötchentaste“ (kostenfreies Parken für 15 Minuten) eingeführt. Für den Stadtbezirk Beuel gilt abweichend hiervon: Die Brötchentaste wird ausschließlich an den Parkscheinautomaten in folgenden Straßen und Straßenabschnitten eingeführt:
· Sankt Augustiner Straße, Hausnummern 11–67 (ungerade), zwischen Kaiser-Konrad-Straße und Rheindorfer Straße;
· Konrad-Adenauer-Platz, Hausnummern 1–27;
· Kreuzstraße, Hausnummern 1–27 (ungerade) sowie 2–20 (gerade), zwischen Friedrich-Breuer-Straße und Combahnstraße/Herbert-Rabius-Straße;
· Hans-Böckler-Straße, Hausnummern 1–44;
· Rathausstraße, Hausnummern 1–7 (ungerade) sowie 2–30 (gerade), zwischen Siegfried-Leopold-Straße und Sankt Augustiner Straße;
· Friedrich-Breuer-Straße, Hausnummern 11–125 (ungerade) sowie 10–124 (gerade), zwischen Agnesstraße und Gustav-Kessler-Straße;
· Obere Wilhelmstraße, Hausnummer
_Gekürzt._
Begründung
Die 16. Änderung der Parkgebührenordnung wurde vom Rat der Bundesstadt Bonn am 09.07.2026 beschlossen, ist jedoch bislang weder ausgefertigt noch im Amtsblatt bekannt gemacht worden. Sie ist daher noch nicht in Kraft getreten. Der Rat hat zugleich beschlossen, dass die Aktivierung der sogenannten Brötchentaste im Stadtbezirk Beuel einem gesonderten Beschluss der Bezirksvertretung Beuel vorbehalten bleibt. Der Beschluss enthält jedoch keine räumliche Festlegung, für welche Straßen oder Straßenabschnitte dieser Vorbehalt gelten soll. Ohne diese Konkretisierung fehlt eine hinreichend bestimmte Grundlage für die Umsetzung durch die Verwaltung. Da die Verordnung noch nicht verkündet wurde, kann der Rat den beschlossenen Verordnungstext vor ihrem Inkrafttreten anpassen. Mit der vorliegenden Änderung wird § 3 Ziffer 9 um eine Sonderregelung für den Stadtbezirk Beuel ergänzt. Die allgemeine Regelung für das übrige Stadtgebiet bleibt unverändert bestehen. Zugleich wird für den Stadtbezirk Beuel der räumliche Geltungsbereich unmittelbar im Verordnungstext festgelegt. Dadurch entsteht eine eindeutige, rechtssichere und unmittelbar vollziehbare Regelung.