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Große Anfrage der Linke-Fraktion: Bundeswehr wirbt beim Girls' und Boys' Day um Minderjährige

260933 · 2026-05-11 · Große Anfrage · öffentlich

Antragsteller: Die Linke-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Angela Trinkert

Sachverhalt

Die Schulen in Bonn rufen regelmäßig zur Teilnahme am Girls‘/ Boys‘ Day und weiteren der Berufswahlorientierung dienenden Veranstaltungen auf. Schülerinnen und Schüler werden dafür vom Unterricht freigestellt, was von uns grundsätzlich begrüßt wird. Die Bundeswehr bot am diesjährigen Girls‘ / Boys‘ Day (23.4.2026) in Bonn und Umgebung mehrere Veranstaltungen für Jugendliche ab 15 Jahren an, bei denen z.B. unter anderem auch die Kampfausrüstung zum „Anfassen“ präsentiert wurde (https://www.girls-day.de/.oO/Show/bundeswehr.161/bonn/ein-tag-als-soldatin-im-zentrum-fuer-digitalisierung-der-bundeswehr bzw. https://www.girls-day.de/.oO/Show/bundeswehr.16/ein-tag-als-soldatin-bei-der-bundeswehr-in-rheinbach).

Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes, der gemäß Art. 43 der UN-Kinderrechtskonvention die Einhaltung und Fortschritte bei der Erfüllung des Vertrages in regelmäßigen Abständen prüft, ist wegen der Rekrutierung Minderjähriger in die Bundeswehr und wegen Bundeswehr-Werbekampagnen, die auf Kinder abzielen, besorgt. Er hat deswegen bereits im Januar 2014 Deutschland empfohlen, das Mindestalter der Rekrutierung für die Streitkräfte auf 18 Jahre festzulegen und alle Formen von Werbe

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Beschlussvorschlag

1.) Ist dem Schulamt bekannt, ob während des Girls‘ / Boys‘ Day 2026 in Bonn Jugendliche unter 18 Jahren an Veranstaltungen der Bundeswehr teilgenommen haben?

a) Falls ja: Inwieweit standen die Konzepte der einzelnen Schulen in städtischer Trägerschaft zur Gestaltung des Girls‘ / Boys‘ Day in Übereinstimmung mit der UN-Kinderrechtskonvention im Hinblick auf die Werbemaßnahmen der Bundeswehr?

b) Falls nein: Welche Handlungsmöglichkeiten werden von Seiten der UN-Stadt Bonn ins Auge gefasst, um eine solche Übereinstimmung künftig zu gewährleisten? Welche Schritte will die UN-Stadt Bonn einleiten, um die Inhalte der UN-Kinderkommission und die Forderungen des UN-Ausschusses für die Rechte der Kinder hinsichtlich des Umgangs der Bundeswehr mit Kindern und Jugendlichen in den entsprechenden Gremien der Bonner Schulen zu verankern?

2.) Auf welchen ‚Jobmessen‘, ‚Karrieretagen‘, ‚Bildungsbörsen‘ oder ähnlichen Veranstaltungen zur Berufsorientierung bzw. Berufswahlvorbereitung, die von minderjährigen Jugendlichen aus Bonner Schulen in städtischer Trägerschaft besucht werden, ist die Bundeswehr vertreten und wendet sich mit ihrer Werbung gezielt an Schüler*innen unter 18 Jahren?

3.) Welch

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Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

260933-01 ST Bundeswehr wirbt beim Girls' und Boys' Day um Minderjährige

Stellungnahme der Verwaltung

Die Fragen beinhalten ausschließlich inhaltlich-pädagogische Themen, zu denen der Schulträger keine Aussage treffen kann. Insofern hat die Verwaltung die Große Anfrage an die für die Beantwortung zuständige Bezirksregierung Köln weitergeleitet. Sobald von dort eine Stellungnahme vorliegt, wird der Schulausschuss hierüber umgehend informiert.

260933-02 ST ST der Bezirksregierung: Bundeswehr wirbt beim Girls' und Boys' Day um Minderjährige

Stellungnahme der Verwaltung

Das Schulrechtsdezernat der Bezirksregierung Köln beantwortet die Große Anfrage wie folgt:

Ob während des Girls‘ / Boys‘ Day 2026 in Bonn Jugendliche unter 18 Jahren an Veranstaltungen der Bundeswehr teilgenommen haben, entzieht sich der Kenntnis der BR , da hier keine Statistik o.Ä. geführt wird. Die Boys and Girls Tage sowie ‚Jobmessen‘, ‚Karrieretage‘, ‚Bildungsbörsen“ etc. dienen allgemein der beruflichen Orientierung und Vorstellung möglicher beruflicher Optionen und dienen im Fall der Bundeswehr keinesfalls der „Rekrutierung für den Wehrdienst“. Die Bundeswehr, eine demokratisch verfasste Institution der BRD , ist hier jeweils eine von vielen Arbeitgebern, die unterschiedliche Ausbildungsberufe ermöglicht und darüber wie alle anderen Arbeitgeber informiert und informieren darf. Ob und auf welchen dieser Orientierungsveranstaltungen die Bundeswehr präsent ist, kann nur die Bundeswehr beantworten. Da durch die freiwillige Teilnahme von Familien / Schüler und Schülerinnen schulrechtlich eine Verletzung der o.a. UN-Kinderrechtskonventionen nicht zu befürchten ist, sind schulische Belange von vorneherein nicht tangiert.

Schulrechtlich gilt: Das Ministerium für Schule und Bildung

_Gekürzt._

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