Originalquelle: ALLRIS-Original
260934 · 2026-05-18 · Beschlussvorlage · öffentlich
Gemäß den Leitlinien Bürgerbeteiligung beschließen der Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger oder die jeweils zuständige Bezirksvertretung nach vorheriger Beratung im Beirat Bürgerbeteiligung die von der Verwaltung vorgesehene Art der Bürgerbeteiligung der einzelnen Vorhaben und die Veröffentlichung der Vorhabenliste.
Gemäß der Geschäftsordnung des Beirats Kinder- und Jugendbeteiligung berät und empfiehlt der Beirat hinsichtlich der Möglichkeiten und bei der konkreten Ausgestaltung von Formen der Kinder- und Jugendbeteiligung an Vorhaben der Stadt Bonn, von denen Kinder und Jugendliche betroffen sind.
Wie aus der Vorlage ersichtlich, entfaltet der Beschluss finanzielle Auswirkungen und erfolgt vorbehaltlich der weiteren Prüfung im Rahmen des laufenden Projektes zur Aufgabenkritik und der Aufstellung des HH-Planentwurfes 2027/2028 sowie der mittelfristigen Finanzplanung.
Sachverhalt
Die BBB-Fraktion ist interessiert an der Klärung der aufgeführten Fragen, denn die Beschreibung im Vorhabenblatt*, die Berichterstattung im General Anzeiger vom 14.05.2026, die Ausführungen auf der museumseigenen Website und ein möglicherweise fehlender Grundsatzbeschluss für den angedachten Festbetrags-Zuschuss i.H.v. 32.000 Euro für Beteiligungsmaßnahmen dürften nicht den üblichen Regeln für die Vergabe von Zuschüssen/Fördermitteln entsprechen.
Da die zur Nutzung/Umwandlung angedachten Flächen üblicherweise durch einen Dienstleister zu bewachen sind, stellt sich die Frage nach entstehendem Mehraufwand und dessen Deckung. Ebenso sind die Räumlichkeiten üblicherweise kostenpflichtig für Veranstaltungen mietbar. Es sollte mitgeteilt werden, wie viel der Mietfläche aufgegeben wird und wie sich die wegfallenden Mieteinnahmen künftig darstellen. Weiterhin sollte dargestellt werden, ob die dann restlichen Flächen noch Interesse für Veranstalter auslösen oder nicht mehr gebucht werden.
*Das Vorhabenblatt
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Vor einer Beschlussfassung berichten die zuständigen Fachverwaltungen in der Sitzung des Ausschusses für die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am 10. Juni 2026 zu folgenden Fragestellungen:
b) Wie hoch ist der jeweilige Anteil an zusätzlichem Personalaufwand und für Sachkosten?
c) Werden externe Dienstleistungen kostenpflichtig beauftragt, und wenn ja, für was genau und in welchem Umfang?
_Gekürzt._