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Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss zum Bebauungsplans Nr. 6422-2 „Innovationsdreieck“, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Weststadt

260942 · 2026-06-24 · Beschlussvorlage · öffentlich

Beschlussvorschlag

I Beschlüsse:

Der Rat beschließt

  1. über die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) am Planverfahren vorgetragenen Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf Nr. 6422-2 entsprechend der Entscheidung des Rates vom 13.06.2023 (Beschlussvorlage 252391) (Anlage „Stellungnahmen und Gesamtabwägung frühz. Beteiligung“).

[siehe hierzu auch Ziffer (10) Beschlüsse „zu Beschlusspunkt 1“]

  1. über die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Planverfahren vorgetragenen Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf Nr. 6422-2 gemäß den Anlagen „A Stellungnahmen“, „B Abwägungstabelle“ und „C Gesamtabwägung“.

[siehe hierzu auch Ziffer (10) Beschlüsse „zu Beschlusspunkt 2“]

  1. über die Änderungen des Begründungsentwurfs des Bebauungsplanes Nr. 6422-2 in der Fassung des Beschlusses zur Veröffentlichung vom 20.03.2025 zu dem Thema Kühlwasserkanal in den Kapiteln Teil A, Kap. 2.2.12.4 Vorhanden

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._

Begründung

__(1)__ __Plangebiet__

Der rd. 4, 95 ha große Planbereich des Bebauungsplanentwurfs Nr. 6422-2 befindet sich im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Weststadt in ca. 1, 5 km Entfernung vom Stadtzentrum. Es ist Teil von rund 29 ha gewerblich/industriell genutzter Flächen. Das Plangebiet bildet zusammen mit den Flächen innerhalb der spitz zulaufenden Trassen der Straße Am Dickobskreuz und der DB-Gleise das so genannte „Innovationsdreieck“, dessen künftige beabsichtigte städtebauliche Neuordnung in die Betrachtung des städtebaulichen Konzepts zum vorliegenden Bebauungsplan mit einbezogen wurde. Das Plangebiet wird im Südosten mit der Immenburgstraße und nordöstlich durch die Gleiskörper der DB begrenzt. Westlich grenzt das Gelände der Müllverwertungsanlage (MVA) mit dem Wertstoffhof und dem Umspannwerk Bonn-Weststadt an.

Im näheren Umfeld befinden sich westlich der Straße Am Dickobskreuz weitere diverse gewerbliche Betriebe (u.a. Fressnapf XXL, ein Elektrofachmarkt, ein Abschleppdienst, ein TEDI-Markt, das THW, ein Softwareunternehmer und der Verein für Gefährdetenhilfe -VfG sowie eine Kfz-Verwertung). Südlich der Immenburgstraße befinden sich städtische Versorgungsbetriebe der Stadtwerke, ei

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Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

260942-01 AA Grüner Änderungsantrag: Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss zum Bebauungsplans Nr. 6422-2 „Innovationsdreieck“, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil WeststadtAntrag zur Vorlage 260942

Sachverhalt

Ergibt sich u.a. aus dem von der Verwaltung selbst zitierten Maßgabenbeschluss, den Verwaltungsstellungnahmen und dem VSU-, Gutachten'. Die ergänzenden Maßgaben zu Klima-, Natur- und Immissionsschutz greifen darüber hinaus die im laufenden Bauleitplanverfahren vorgebrachten fachlichen Stellungnahmen auf.

Beschlussvorschlag

Dem ansonsten unveränderten Beschlussvorschlag wird folgender Punkt angefügt.

I Beschlüsse:

  1. Die vom Stadtrat bei der Beschlussfassung zur Aufstellung des Bebauungsplans mitgegebenen ‚Maßgaben‘‘, von der Verwaltung selbst auch als ‚konkrete Vorgaben’ bezeichnet, sind unabhängig vom Satzungsbeschluss unverändert umzusetzen. Dies betrifft insbesondere

a) die Realisierung der Fuß- und Radbrücke von der Immenburgstraße über die Bahngleise zur Stadtbahn-Station ‚Bonn West‘ unverändert im Jahr 2028, während der Zeit der Generalsanierung der linken Rheinstrecke, da ansonsten bahnseitig eine Verzögerung bis Mitte der 2030er Jahre wahrscheinlich ist,

b) die unverzügliche Anlage einer provisorischen Fuß-/Radwegverbindung von der existierenden Immenburgstraße über die vorhandene Hein-Moeller-Straße, unterhalb der Guido-Westerwelle-Brücke bis zur existierenden Einmündung Endenicher Straße/Herwarthstraße (die endgültige Herstellung kann im Zusammenhang mit dem eigentlich bereits seit Jahren anstehenden Bau der Viktoriaunterführung als Ersatz für die P…rinne erfolgen),

c) die prioritäre Errichtung einer verlängerten, ausreichend dimensionierten Linksabbiegemöglichkeit aus Richtung des soge

_Gekürzt._

260942-02 ST Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss zum Bebauungsplans Nr. 6422-2 „Innovationsdreieck“, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Weststadt

Beschlussvorschlag

Begründung

Zum Änderungsantrag __260942-01 AA__ nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

Ziff 9:

Die vom Stadtrat bei der Beschlussfassung zur Aufstellung des Bebauungsplans mitgegebenen "Maßgaben‘‘, von der Verwaltung selbst auch als ‚konkrete Vorgaben’ bezeichnet, sind unabhängig vom Satzungsbeschluss unverändert umzusetzen. Dies betrifft insbesondere

a) die Realisierung der Fuß- und Radbrücke von der Immenburgstraße über die Bahngleise zur Stadtbahn-Station ‚Bonn West‘ unverändert im Jahr 2028, während der Zeit der Generalsanierung der linken Rheinstrecke, da ansonsten bahnseitig eine Verzögerung bis Mitte der 2030er Jahre wahrscheinlich ist,

__ST der Verwaltung: __

Es wird auf die Vorlage __261433__ verwiesen, in der die Genehmigungsplanung zum Bau der Rad- und Fußwegbrücke zwischen Heinrich-Böll-Ring/Thomastraße und Immenburgstraße (Innovationsdreieck) den politischen Gremien zur Beratung vorgelegt wird. Die BV Bonn hat in ihrer Sitzung am 08.09.2026 der Ausführungsplanung ungeändert zugestimmt.

b) die unverzügliche Anla

_Gekürzt._

Begründung

Zum Änderungsantrag __260942-01 AA__ nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

Ziff 9:

Die vom Stadtrat bei der Beschlussfassung zur Aufstellung des Bebauungsplans mitgegebenen "Maßgaben‘‘, von der Verwaltung selbst auch als ‚konkrete Vorgaben’ bezeichnet, sind unabhängig vom Satzungsbeschluss unverändert umzusetzen. Dies betrifft insbesondere

a) die Realisierung der Fuß- und Radbrücke von der Immenburgstraße über die Bahngleise zur Stadtbahn-Station ‚Bonn West‘ unverändert im Jahr 2028, während der Zeit der Generalsanierung der linken Rheinstrecke, da ansonsten bahnseitig eine Verzögerung bis Mitte der 2030er Jahre wahrscheinlich ist,

__ST der Verwaltung: __

Es wird auf die Vorlage __261433__ verwiesen, in der die Genehmigungsplanung zum Bau der Rad- und Fußwegbrücke zwischen Heinrich-Böll-Ring/Thomastraße und Immenburgstraße (Innovationsdreieck) den politischen Gremien zur Beratung vorgelegt wird. Die BV Bonn hat in ihrer Sitzung am 08.09.2026 der Ausführungsplanung ungeändert zugestimmt.

b) die unverzügliche Anlage einer proviso

_Gekürzt._

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