Originalquelle: ALLRIS-Original
260942 · 2026-06-24 · Beschlussvorlage · öffentlich
I Beschlüsse:
Der Rat beschließt
[siehe hierzu auch Ziffer (10) Beschlüsse „zu Beschlusspunkt 1“]
[siehe hierzu auch Ziffer (10) Beschlüsse „zu Beschlusspunkt 2“]
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__(1)__ __Plangebiet__
Der rd. 4, 95 ha große Planbereich des Bebauungsplanentwurfs Nr. 6422-2 befindet sich im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Weststadt in ca. 1, 5 km Entfernung vom Stadtzentrum. Es ist Teil von rund 29 ha gewerblich/industriell genutzter Flächen. Das Plangebiet bildet zusammen mit den Flächen innerhalb der spitz zulaufenden Trassen der Straße Am Dickobskreuz und der DB-Gleise das so genannte „Innovationsdreieck“, dessen künftige beabsichtigte städtebauliche Neuordnung in die Betrachtung des städtebaulichen Konzepts zum vorliegenden Bebauungsplan mit einbezogen wurde. Das Plangebiet wird im Südosten mit der Immenburgstraße und nordöstlich durch die Gleiskörper der DB begrenzt. Westlich grenzt das Gelände der Müllverwertungsanlage (MVA) mit dem Wertstoffhof und dem Umspannwerk Bonn-Weststadt an.
Im näheren Umfeld befinden sich westlich der Straße Am Dickobskreuz weitere diverse gewerbliche Betriebe (u.a. Fressnapf XXL, ein Elektrofachmarkt, ein Abschleppdienst, ein TEDI-Markt, das THW, ein Softwareunternehmer und der Verein für Gefährdetenhilfe -VfG sowie eine Kfz-Verwertung). Südlich der Immenburgstraße befinden sich städtische Versorgungsbetriebe der Stadtwerke, ei
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Sachverhalt
Ergibt sich u.a. aus dem von der Verwaltung selbst zitierten Maßgabenbeschluss, den Verwaltungsstellungnahmen und dem VSU-, Gutachten'. Die ergänzenden Maßgaben zu Klima-, Natur- und Immissionsschutz greifen darüber hinaus die im laufenden Bauleitplanverfahren vorgebrachten fachlichen Stellungnahmen auf.
Beschlussvorschlag
Dem ansonsten unveränderten Beschlussvorschlag wird folgender Punkt angefügt.
I Beschlüsse:
a) die Realisierung der Fuß- und Radbrücke von der Immenburgstraße über die Bahngleise zur Stadtbahn-Station ‚Bonn West‘ unverändert im Jahr 2028, während der Zeit der Generalsanierung der linken Rheinstrecke, da ansonsten bahnseitig eine Verzögerung bis Mitte der 2030er Jahre wahrscheinlich ist,
b) die unverzügliche Anlage einer provisorischen Fuß-/Radwegverbindung von der existierenden Immenburgstraße über die vorhandene Hein-Moeller-Straße, unterhalb der Guido-Westerwelle-Brücke bis zur existierenden Einmündung Endenicher Straße/Herwarthstraße (die endgültige Herstellung kann im Zusammenhang mit dem eigentlich bereits seit Jahren anstehenden Bau der Viktoriaunterführung als Ersatz für die P…rinne erfolgen),
c) die prioritäre Errichtung einer verlängerten, ausreichend dimensionierten Linksabbiegemöglichkeit aus Richtung des soge
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Begründung
Zum Änderungsantrag __260942-01 AA__ nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Ziff 9:
Die vom Stadtrat bei der Beschlussfassung zur Aufstellung des Bebauungsplans mitgegebenen "Maßgaben‘‘, von der Verwaltung selbst auch als ‚konkrete Vorgaben’ bezeichnet, sind unabhängig vom Satzungsbeschluss unverändert umzusetzen. Dies betrifft insbesondere
a) die Realisierung der Fuß- und Radbrücke von der Immenburgstraße über die Bahngleise zur Stadtbahn-Station ‚Bonn West‘ unverändert im Jahr 2028, während der Zeit der Generalsanierung der linken Rheinstrecke, da ansonsten bahnseitig eine Verzögerung bis Mitte der 2030er Jahre wahrscheinlich ist,
__ST der Verwaltung: __
Es wird auf die Vorlage __261433__ verwiesen, in der die Genehmigungsplanung zum Bau der Rad- und Fußwegbrücke zwischen Heinrich-Böll-Ring/Thomastraße und Immenburgstraße (Innovationsdreieck) den politischen Gremien zur Beratung vorgelegt wird. Die BV Bonn hat in ihrer Sitzung am 08.09.2026 der Ausführungsplanung ungeändert zugestimmt.
b) die unverzügliche Anla
_Gekürzt._
Begründung
Zum Änderungsantrag __260942-01 AA__ nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Ziff 9:
Die vom Stadtrat bei der Beschlussfassung zur Aufstellung des Bebauungsplans mitgegebenen "Maßgaben‘‘, von der Verwaltung selbst auch als ‚konkrete Vorgaben’ bezeichnet, sind unabhängig vom Satzungsbeschluss unverändert umzusetzen. Dies betrifft insbesondere
a) die Realisierung der Fuß- und Radbrücke von der Immenburgstraße über die Bahngleise zur Stadtbahn-Station ‚Bonn West‘ unverändert im Jahr 2028, während der Zeit der Generalsanierung der linken Rheinstrecke, da ansonsten bahnseitig eine Verzögerung bis Mitte der 2030er Jahre wahrscheinlich ist,
__ST der Verwaltung: __
Es wird auf die Vorlage __261433__ verwiesen, in der die Genehmigungsplanung zum Bau der Rad- und Fußwegbrücke zwischen Heinrich-Böll-Ring/Thomastraße und Immenburgstraße (Innovationsdreieck) den politischen Gremien zur Beratung vorgelegt wird. Die BV Bonn hat in ihrer Sitzung am 08.09.2026 der Ausführungsplanung ungeändert zugestimmt.
b) die unverzügliche Anlage einer proviso
_Gekürzt._