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CDU/SPD/FDP (Kooperation): Konzept zur flexiblen und rechtssicheren Schulbuchbeschaffung gem. § 75a GO NRW

260945 · 2026-05-13 · Antrag · öffentlich

Antragsteller: David Lutz Prof. Dr. Norbert Jacobs CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Charlotte Ewald SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Tekin Celiköz FDP-Gruppe im Rat der Stadt Bonn

Sachverhalt

Zum 1. Januar 2026 wurde das Vergaberecht in Nordrhein-Westfalen im Bereich der Unterschwellenvergabe reformiert. Ziel ist es, den Kommunen mehr Flexibilität bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu ermöglichen und Bürokratie abzubauen.

Für die Schulbuchbeschaffung eröffnet dies neue Handlungsspielräume. Aufträge unterhalb der EU-Schwelle können künftig flexibler und bedarfsorientierter vergeben werden, ohne dass zwingend umfangreiche europaweite Ausschreibungen erforderlich sind.

Dies ermöglicht insbesondere eine dezentralere Beschaffung und eröffnet die Möglichkeit, lokale Anbieter stärker einzubeziehen. Daraus ergeben sich Vorteile in Form von: reduziertem Verwaltungsaufwand, schnelleren Beschaffungsprozessen, größerer Flexibilität bei der Bedarfsdeckung sowie einer Stärkung des lokalen Buchhandels.

Gleichzeitig bleibt bei größeren Beschaffungsvorgängen die europaweite Ausschreibung weiterhin erforderlich, sodass Wettbewerb und Wirtschaftlichkeit gewahrt bleiben. Ziel sollte es daher sein, die neuen rechtlichen Möglichkeiten aktiv zu nutzen und eine klare, rechtssichere und praktikable Regelung für die Stadt Bonn zu entwickeln.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, wie die neuen vergaberechtlichen Spielräume nach § 75a GO NRW für die Beschaffung von Schulbüchern in Bonn genutzt werden können, ein Konzept zu entwickeln, wonach Schulbücher bis zur jeweils geltenden EU-Schwelle vorrangig dezentral und möglichst über lokale Anbieter beschafft werden, sicherzustellen, dass erst bei Überschreiten dieser Schwelle eine europaweite Ausschreibung nach den geltenden Vergaberegeln erfolgt, zu prüfen, inwieweit eine entsprechende kommunale Vergabesatzung oder interne Richtlinie erforderlich ist, um diese Praxis rechtssicher umzusetzen, die Auswirkungen auf Wirtschaftlichkeit, Verwaltungsaufwand und die lokale Buchhandelsstruktur zu bewerten sowie die Ergebnisse dem zuständigen Ausschuss zur weiteren Beratung vorzulegen.

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

260945-01 ST Konzept zur flexiblen und rechtssicheren Schulbuchbeschaffung gem. § 75a GO NRW

Stellungnahme der Verwaltung

Bei Annahme des Antrages wird die Verwaltung eine dezentrale Schulbuchbeschaffung unter organisatorischen, wirtschaftlichen und vergaberechtlichen Gesichtspunkten prüfen und das Ergebnis dem Ausschuss zur weiteren Beratung vorlegen.

Die Verwaltung weist diesbezüglich darauf hin, dass die letzte Ausschreibung aus dem Jahr 2023 noch bis einschließlich des Schuljahres 2026/2027 Gültigkeit besitzt und derzeit noch keine beschlossenen vergaberechtlichen Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit § 75a GO NRW vorliegen.

260945-02 AA Grüne-Änderungsantrag zum Antrag CDU/SPD/FDP (Kooperation): Konzept zur flexiblen und rechtssicheren Schulbuchbeschaffung gem. § 75a GO NRWAntrag zur Vorlage 260945

Sachverhalt

erfolgt mündlich.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, wie die neuen vergaberechtlichen Spielräume nach § 75a GO NRW für die Beschaffung von Schulbüchern in Bonn rechtssicher, wirtschaftlich, sozial und ökologisch nachhaltig genutzt werden können, ein Konzept zu entwickeln, wie Schulbücher unterhalb der jeweils geltenden EU-Schwellenwerte dezentraler, schulnäher und mit möglichst kurzen Lieferwegen beschafft werden können, ohne die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit, Transparenz und Gleichbehandlung zu verletzen, dabei insbesondere zu prüfen, wie lokale und regionale Buchhandlungen rechtssicher in Vergabeverfahren einbezogen werden können, ohne eine unzulässige Bevorzugung aufgrund der Ortsansässigkeit vorzunehmen, die Auswirkungen verschiedener Beschaffungsmodelle auf Verwaltungsaufwand, Lieferqualität, Nachbestellungen, Beratung, Schulservice, Lieferwege, ökologische Folgekosten und die lokale Buchhandelsstruktur darzustellen, sicherzustellen, dass eine Dezentralisierung nicht zu einer künstlichen Aufteilung von Beschaffungsvorgängen führt und dass die jeweils geltenden vergabe- und haushaltsrechtlichen Vorgaben eingehalten werden, zu prüfen, ob hierfür eine kommunale Vergabesatz

_Gekürzt._

260945-03 Konzept zur flexiblen und rechtssicheren Schulbuchbeschaffung gem. § 75a GO NRW

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss nimmt das Ergebnis der Prüfung der Verwaltung zu den Möglichkeiten einer künftigen Beschaffung von Schulbüchern unter Berücksichtigung der durch § 75a GO NRW und der neuen Vergabeordnung der Bundesstadt Bonn eröffneten vergaberechtlichen Spielräume zur Kenntnis.

Für die Schulbuchbeschaffung ab dem Schuljahr 2027/2028 beschließt der Ausschuss eine der folgenden Optionen:

Option 1: Fortführung der zentralen Beschaffung

Die Schulbuchbeschaffung wird weiterhin zentral durch die Bundesstadt Bonn durchgeführt.

Option 2: Zentrale Beschaffung mit pilotweiser dezentraler Beschaffung einzelner Schulen

Die Schulbuchbeschaffung wird grundsätzlich weiterhin zentral durch die Bundesstadt Bonn durchgeführt.

Mit den Schulen, die grundsätzliches Interesse an einer eigenverantwortlichen dezentralen Schulbuchbeschaffung geäußert haben, nimmt die Verwaltung Kontakt auf und klärt die organisatorischen und vergaberechtlichen Voraussetzungen sowie das fortbestehende Interesse an einer Teilnahme.

Soweit die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen, wird diesen Schulen ermöglicht, die Schulbuchbeschaffung ab dem Schuljahr 2027/2028 im Rahmen eines Pilotprojektes eigenverantwort

_Gekürzt._

Begründung

Mit Beschluss des Hauptausschusses vom 30.06.2026 wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, wie die neuen vergaberechtlichen Spielräume nach § 75a GO NRW für die Beschaffung von Schulbüchern genutzt werden können. Dabei sollte insbesondere geprüft werden, ob Schulbücher bis zur jeweils geltenden EU-Schwelle künftig vorrangig dezentral und möglichst unter Einbeziehung lokaler Anbieter beschafft werden können.

Zum 1. Januar 2026 ist die Neufassung des § 75a GO NRW in Kraft getreten. Danach sind kommunale Vergaben weiterhin wirtschaftlich, effizient und sparsam sowie unter Beachtung der Grundsätze von Gleichbehandlung und Transparenz durchzuführen. Die bisher geltende unmittelbare Anwendungspflicht der UVgO im Unterschwellenbereich ist dadurch entfallen.

Die neue Vergabeordnung der Bundesstadt Bonn greift diese Spielräume in Teilen auf. Insbesondere wird die Wertgrenze für Direktaufträge bei Liefer- und Dienstleistungen auf 50.000 Euro netto angehoben. Oberhalb dieser Wertgrenze bis zum Erreichen der EU-Schwellenwerte stehen ebenfalls flexiblere Verfahrensarten zur Verfügung.

Derzeit erfolgt die Beschaffung der Schulbücher auf Grundlage des planbaren Gesamtbedarfs der städtischen

_Gekürzt._

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