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Bürgerantrag: Antrag auf ein Hinweisschild/besondere Markierung im Bereich des Wendehammers Ettighofferstraße 26

260950 · 2026-05-19 · Anregungen und Beschwerden · öffentlich

Sachverhalt

Inhalt der Anregungen und Beschwerden

Beantragt wird ein Hinweisschild bzw. besondere Markierung - im Lageplan rot markiert - auf einer diagonalen Fläche im Wendehammer der Ettighofferstraße vor dem Grundstück von Haus Nr. 26.

(wie am 1. Rondell in der Ettighofferstraße steht: „Durchfahrt für Feuerwehr“….)

..

Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.

Beschlussvorschlag

Inhalt der Anregungen und Beschwerden

Beantragt wird ein Hinweisschild bzw. besondere Markierung - im Lageplan rot markiert - auf einer diagonalen Fläche im Wendehammer der Ettighofferstraße vor dem Grundstück von Haus Nr. 26. (wie am 1. Rondell in der Ettighofferstraße steht: „Durchfahrt für Feuerwehr“….) ..

Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.

Begründung

ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

260950-01 ST Bürgerantrag: Antrag auf ein Hinweisschild/besondere Markierung im Bereich des Wendehammers Ettighofferstraße 26

Sachverhalt

__Stellungnahme der Verwaltung: __

Die Verwaltung hat die Situation überprüft. Hinsichtlich einer Bestätigung der im Antrag genannten Probleme wurde sowohl bei der Leitstelle erfragt, ob entsprechende Vorfälle im Jahr 2026 dort dokumentiert sind als auch das Berichtswesen der Feuerwehr Bonn für den gleichen Zeitraum diesbezüglich geprüft. Feuerwehr- bzw. rettungsdienstseitig kann die beschriebene Situation demnach nicht bestätigt werden. Seitens Bonn Orange bestehen vor Ort Probleme bei der Müllabholung. Der Ordnungsaußendienst kann in dem Bereich keine erhöhte Beschwerdelage feststellen.

Das im Bürgerantrag erwähnte Schild auf Höhe des ersten Rondells dient der Kennzeichnung einer Feuerwehrzufahrt auf einem Privatgrundstück. Derartige Beschilderungen sind nicht für die öffentlichen Verkehrsflächen ausgelegt und würden darüber hinaus eine einsatztaktische Fehlinformation darstellen. Dementsprechend kann diese Beschilderung nicht angeordnet werden. Unabhängig davon gilt in dem Bereich der Wendefläche bereits ein eingeschränktes Halteverbot. Insofern besteht keine Notwendigkeit hinsichtlich weiterer Maßnahmen, welche über die Durchsetzung des besagten Verbots hinaus gehen.

Aufgrun

_Gekürzt._

Beschlussvorschlag

für die Bezirksvertretung Hardtberg: __

Der Bürgerantrag wird abgelehnt. Der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Hardtberg ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.

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