Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2027501) # Satzungsbeschluss zur Denkmalbereichssatzung "Historischer Ortskern Bonn-Muffendorf" im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Muffendorf 260951 · 2026-07-29 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Beschlussvorschlag 1. Über die während der öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 03.07.2025 bis 04.08.2025 vorgebrachten Einwendungen wird entsprechend der Bewertungsvorschläge der Verwaltung entschieden. 2. Gemäß § 10 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (im Folgenden: DSchG NRW) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wird die Denkmalbereichssatzung „Historischer Ortskern Bonn-Muffendorf“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Muffendorf, nebst Anlagen beschlossen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 10 DSchG NRW die beschlossene Denkmalbereichssatzung „Historischer Ortskern Bonn-Muffendorf“ zusammen mit den eingegangenen Einwendungen der Oberen Denkmalbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Sobald die Genehmigung vorliegt, wird die Verwaltung beauftragt, die Genehmigung sowie die Satzung ortsüblich bekannt zu machen. ## Begründung **Zu 1. und 2.** __Anlass und Verfahrenseinleitung__ Mit Schreiben des Landschaftsverbandes-Amt für Denkmalpflege im Rheinland (im Folgenden: LVR-ADR) vom 24.10.2014 wurde die Stadt Bonn darüber unterrichtet, dass der historische Ortskern von Bonn-Muffendorf die „Voraussetzungen zur Ausweisung eines Denkmalbereiches“ erfüllt. Umfang und Bedeutung wurden in einem Gutachten, welches bereits als Anlage der Beschlussvorlage zum Aufstellungsbeschluss der Denkmalbereichssatzung beigefügt war, erläutert. Die Stadt Bonn wurde gebeten, ein Satzungsverfahren zur Unterschutzstellung des Denkmalbereiches nach § 10 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (im Folgenden: DSchG NRW) einzuleiten. Gemäß Ratsbeschluss vom 18.04.2024 (DS [__231158__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/VO020?VOLFDNR=2012717) ) wurde der Aufstellungsbeschluss gefasst und die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Satzungsentwurfes sowie eines Gestaltungshandbuches beauftragt. Die öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte am 19.06.2024. Im Zuge der Satzungserarbeitung wurde der Geltungsbereich der Satzung aufgrund fachlicher Erkenntnisse an einer Stelle erweitert und an zwei Stellen reduzie _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2026-09-29 · Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz · ohne Ergebnis ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 260951-01 AA SPD-Bezirksfraktion: Satzungsbeschluss zur Denkmalbereichssatzung "Historischer Ortskern Bonn-Muffendorf" im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil MuffendorfAntrag zur Vorlage 260951 {#nv-2029214} **Sachverhalt** Der verstärkte Schutz für den historischen Ortskern von Muffendorf ist zu begrüßen. Der Bereich, auf den sich die Denkmalbereichssatzung erstreckt, ist allerdings weit überschießend. So sollen mehrere Straßen unter Schutz gestellt werden, die ganz überwiegend durch Nachkriegsbebauung gekennzeichnet sind. Dies ist fachlich nicht gerechtfertigt. Der Erlass der Denkmalbereichssatzung verhindert, dass Muffendorf baulich an aktuelle Entwicklungen angepasst werden kann. So ist bereits die Einrichtung eines Quartiersparkplatzes im Bereich der Hopmannstraße durch die vorläufige Unterschutzstellung unmöglich geworden. Auch die bisher vorgesehene Verlängerung der Hopmannstraße mit der Errichtung einiger Wohngebäude wird nicht mehr möglich sein. Derart weitreichende Maßnahmen sind zum Schutz der Muffendorfer Hauptstraße angemessen, nicht jedoch für die entfernteren Bereiche, die von der Satzung ebenfalls umfasst sind. Daher ist eine Reduzierung des Schutzbereichs geboten. **Beschlussvorschlag** Der Beschlussvorschlag wird durch folgende Formulierung ersetzt: 1. Der Aufstellungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) für eine Denkmalbereichssatzung für den historischen Ortskern von Muffendorf wird aufgehoben. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, einen neuen Aufstellungsbeschluss zu entwerfen, der nur die Zeitschichten 1 und 2 (bis historisches Winzerdorf) umfasst. Die Entwicklung zum bürgerlichen Wohnort (Zeitschicht 3) wird nicht unter Schutz gestellt. Dementsprechend soll sich der der Aufstellungsbeschluss auf die Bereiche Muffendorfer Hauptstraße, Kleine Beethovenhalle, Kommende, Kirche Alt St. Martinsowie die angrenzenden Fachwerkhäuser mit nachgewiesener historischer Substanzkonzentrieren. ## Dokumente - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3136396&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3202511&OTYP=41))