Originalquelle: ALLRIS-Original
260961 · 2026-06-09 · Beschlussvorlage · öffentlich
Im Jahr 2019 hat der Stadtrat beschlossen, dass Bonn bis 2035 klimaneutral werden soll (DS __190232__ ). Der Klimaplan als Fahrplan zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2035 wurde im März 2023 beschlossen ( __DS 222006__ ).
Der Klimaplan besteht aus einem Gutachten zur gesamtstädtischen Klimaneutralität mit einer Strategie zur Erreichung des Ziels der Klimaneutralität bis 2035 unter Einhaltung des 1, 5-Grad-Budget-Ziels (Band 1). Der zweite Teil des Klimaplans ist ein Arbeitsprogramm für die Bonner Stadtverwaltung (Band 2), welches bisher Maßnahmen-Steckbriefe für den Planungshorizont von 2023 bis inkl. 2025 enthielt. Band 3 des Klimaplans beschreibt Methoden und Hintergründe.
Gemäß Zielbeschluss zum Bonner Klimaplan ( __DS 222006__ ) legt die Verwaltung hiermit sowohl eine Aktualisierung von Zielpfaden und Zielsetzungen der Strategie als auch die Fortschreibung des Arbeitsprogrammes für die Jahre 2026 bis 2028 vor. Die Ressourcen zur Umsetzung der Steckbriefe für das
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Sachverhalt
Die Begründung ergibt sich aus dem Fazit der städtischen Vorlage.
Sie wird zur Belebung der klimapolitischen Diskussion in der Sitzung mündlich ergänzt werden.
Beschlussvorschlag
Der Antrag wird wie folgt neu gefasst:
Alle Massnahmen der Bundesstadt Bonn zur Beeinflussung des sommerlichen Wetters werden eingestellt - sofern sie nicht auf bestehenden bzw. noch nicht abgeschafften gesetzlichen Vorgaben beruhen. Die Verwaltung wird beauftragt, die aktuelle Entwicklung der deutschen Klimapolitik einschliesslich ihrer deutschnationalen Alleingänge engmaschig zu beobachten und unter wohlwollender Berücksichtigung der dramatischen Bonner Haushaltslage fortlaufend und zeitnah neu zu bewerten.
Alternative 1: Das Bonner Klimaziel wird auf das Jahr 2040 verschoben.
Alternative 2: Das Bonner Klimaziel wird auf das Jahr 2045 verschoben.
Alternative 3: Das Bonner Klimaziel wird auf das Jahr 2050 verschoben.
Alternative 4: Das Klimaziel der Bundesstadt Bonn wird aufgegeben.
Im Übrigen werden Verwaltung und Städtisches Gebäudemanagement (SGB) beauftragt zu prüfen, in welchem Umfang die sommerlichen Temperaturen in den städtischen Immobilien durch Klimaanlagen in verträglichen Grenzen gehalten werden können.
Sachverhalt
Ohne Zuordnung von Kosten und Wirksamkeit der eingesetzten Mittel ist keine kaufmännisch seriöse Entscheidung über eine Fortschreibung des Klimaplans möglich.
Beschlussvorschlag
In Anlage 1 werden pro fortlaufender Steckbriefnummer folgende Parameter und Daten eingearbeitet: