Originalquelle: ALLRIS-Original
260962 · 2026-06-17 · Beschlussvorlage · öffentlich
Plangebiet
Das Plangebiet befindet sich im Stadtbezirk Bonn, circa 200 Meter östlich des Bonner Hauptbahnhofs und in unmittelbarer Nähe zur Innenstadt, welche nördlich anschließt. Der betreffende Bereich stellt sich als eine Verkehrsfläche am Rande des zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) dar und umfasst Bushaltestellen, einen Taubenschlag, Container der SWB und gastronomische Nutzung. Das Plangebiet grenzt nordöstlich an die Maximilianstraße, südlich an die Südunterführung des Hauptbahnhofs sowie östlich an den Kaiserplatz samt Fußgängerunterführung. Dementsprechend markiert die betroffene Fläche den Übergang vom ZOB zum Kaiserplatz. Der Fluchtlinienplan B 222 der Stadt Bonn aus dem Jahr 1906 setzt in seinem Geltungsbereich Baufluchten, Vorgartenfluchten sowie Straßenfluchten im heutigen Bereich des ZOB fest. Hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung ist der Bereich einem Kerngebiet (MK) zuzuordnen. Dieser Randbereich des Bonner Zentrums tritt vorwiegend durch Einzelhandel und Dienstleistungsbetriebe in bis zu sechsgeschossiger, geschlossener Blockrandbebauung in Erscheinung. Baulich dominiert hier der Solitär des Bahnhofsgebäudes aus den 1880er Jahren das Erscheinungsbild. Ein L
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