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Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss zur Aufhebung des Fluchtlinienplans B 222, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Bonn-Zentrum

260962 · 2026-06-17 · Beschlussvorlage · öffentlich

Beschlussvorschlag

  1. __Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB im Rahmen der Veröffentlichung zum Zwecke der Aufhebung des Fluchtlinienplans B222__
  1. Die von der DB AG - DB Immobilien Baurecht I mit Stellungnahme vom 10.03.2025 vorgetragenen Hinweise zu möglichen Auswirkungen auf Bahnanlagen werden zur Kenntnis genommen.
  1. __Satzungsbeschluss__
  1. Die Begründung zur Aufhebung des Fluchtlinienplans B222 der Bundesstadt Bonn in der Fassung des Beschlusses zur Veröffentlichung vom 13.02.2025 wird unverändert als Satzungsbegründung übernommen.
  1. Die Aufhebung des Fluchtlinienplans B222 für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Bonn-Zentrum, zwischen der Straße Am Hauptbahnhof/Südunterführung, der Maximilianstraße und dem Kaiserplatz ist gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Begründung

Plangebiet

Das Plangebiet befindet sich im Stadtbezirk Bonn, circa 200 Meter östlich des Bonner Hauptbahnhofs und in unmittelbarer Nähe zur Innenstadt, welche nördlich anschließt. Der betreffende Bereich stellt sich als eine Verkehrsfläche am Rande des zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) dar und umfasst Bushaltestellen, einen Taubenschlag, Container der SWB und gastronomische Nutzung. Das Plangebiet grenzt nordöstlich an die Maximilianstraße, südlich an die Südunterführung des Hauptbahnhofs sowie östlich an den Kaiserplatz samt Fußgängerunterführung. Dementsprechend markiert die betroffene Fläche den Übergang vom ZOB zum Kaiserplatz. Der Fluchtlinienplan B 222 der Stadt Bonn aus dem Jahr 1906 setzt in seinem Geltungsbereich Baufluchten, Vorgartenfluchten sowie Straßenfluchten im heutigen Bereich des ZOB fest. Hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung ist der Bereich einem Kerngebiet (MK) zuzuordnen. Dieser Randbereich des Bonner Zentrums tritt vorwiegend durch Einzelhandel und Dienstleistungsbetriebe in bis zu sechsgeschossiger, geschlossener Blockrandbebauung in Erscheinung. Baulich dominiert hier der Solitär des Bahnhofsgebäudes aus den 1880er Jahren das Erscheinungsbild. Ein L

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Dokumente