Originalquelle: ALLRIS-Original

Änderung der Geschäftsordnung des Verwaltungsrates der bonnorange AöR

260972 · 2026-06-08 · Mitteilungsvorlage · öffentlich

Beschlussvorschlag

Mitteilung:

Der Verwaltungsrat hat am 13.03.2026 die folgende Ergänzung seiner Geschäftsordnung:

„§ 2 Absatz 4: Bei Entwürfen von Satzungen oder Satzungsänderungen wird vor der Beschlussfassung im Verwaltungsrat der Entwurf dem Rat der Bundesstadt Bonn zeitnah nach der Einberufung des Verwaltungsrates nachrichtlich zur Kenntnisnahme übermittelt. Die Zuständigkeit des Verwaltungsrates gem. § 114a Abs. 7 GO NRW, sowie § 8 Abs. 3 Nr. 1 der Unternehmenssatzung der bonnorange AöR bleibt hiervon unberührt.“ und damit zusammenhängend Umsetzungsempfehlungen zur „Zeitliche Abfolge der Genehmigung von Satzungsentwürfen und Satzungsänderungen“ sowie zu „Anfragen aus dem Rat der Bundesstadt Bonn“ beschlossen (siehe Anlagen „AöR-26020 BV Änderung Geschäftsordnungen“ und „AöR-26031 Niederschrift-ö“).

Das Verfahren zu Änderungen von Satzungen für Aufgaben, die gemäß Unternehmenssatzung auf die bonnorange AöR übertragen sind, wird damit derart verändert, dass der Verwaltungsrat die Satzung 14 Tage vor der Sitzung zur 1. Lesung und zeitgleich die Stadtpolitik zur Kenntnis erhält. Demnach wird die AöR zukünftig die Satzungsänderungen deutlich schneller durchführen können, was einen positiven

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._

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