Originalquelle: ALLRIS-Original
260983 · 2026-05-19 · Große Anfrage · öffentlich
Antragsteller: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Astrid Grunewald Dr. Bendikt Reiz Patric Lenhart
Erfolgt mündlich.
Hintergrund: Mit dem Inkrafttreten des EU AI Act und den bestehenden Pflichten aus der DSGVO (insbesondere Art. 22 zum Schutz vor automatisierten Entscheidungen) rückt die Transparenz algorithmischer Systeme in den Fokus der Verwaltung. Ziel ist es, Innovation zu fördern und gleichzeitig Diskriminierungsrisiken proaktiv auszuschließen.
Fragen:
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Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung:
Frage 1: Einsatzbereiche
Die Stadtverwaltung Bonn hält im Rahmen der Umsetzung des EU AI Act und der DSGVO (insbesondere Art. 22) laufend eine Übersicht aller KI-Systeme vor. Aktuell werden keine Systeme eingesetzt, die abschließende autonome Entscheidungen treffen. Alle genannten Systeme unterstützen stattdessen die Arbeit von Mitarbeitenden und erfüllen daher die Vorgaben des Art. 22 DSGVO. Auch für zukünftige Systeme behält die Stadtverwaltung den Grundsatz bei, abschließende Entscheidungen und den Einsatz von KI immer mit einer menschlichen Komponente zu verbinden, sodass die Einhaltung aller rechtlichen und ethischen Voraussetzungen besser gewährleistet werden kann.
Im KI-Transparenzregister der Stadtverwaltung Bonn sind folgende Systeme mit KI-Komponentenerfasst:
Prozessautomatisierung erfolgt derzeit insbesondere im Rahmen der Einführung der Technologie “Robotic Process Automation” (RPA).Es werden zwei Anbieter erprobt. Der Starteiner Pilotierung mit dem Anbieter Ui Path steht derzeit in der Wohngeldstellekurz bevor. Der Anbieter wianco (Tool: EMMA) wurde durch das Kassen- und Steueramt pilotiert und wird in
_Gekürzt._