Originalquelle: ALLRIS-Original
260984 · 2026-05-20 · Antrag · öffentlich
Antragsteller: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Astrid Grunewald Dr. Benedikt Reiz Patric Lenhart
Die Verwaltungsdigitalisierung darf nicht zu einer reinen „Online-Pflicht“ führen, die Menschen ohne Hardware oder digitales Vorwissen abhängt. Gleichzeitig ist es dringend geboten das Verwaltungspersonal zu entlasten. Das im April 2026 vorgestellte Pilotprojekt der „Digitalen Bürgerwabe“ in Roth zeigt einen innovativen, hybriden Ausweg: Ein geschützter Servicepunkt vor Ort verbindet digitale Werkzeuge mit dem gewohnten Behördengang.
Die Technik agiert dabei als Hilfsmittel im Hintergrund: Sie transkribiert gesprochene Sprache, übersetzt, prüft Dokumente auf Vollständigkeit und unterstützt beim Ausfüllen der Formulare. Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies eine verständliche, begleitete Antragstellung. Dieser hybride Ansatz bietet selbst bei einer Teilautomatisierung enorme Gewinne – auch wenn ein Prozess nicht sofort komplett digital abgebildet werden kann. Bürgerinnen und Bürger erhalten bei Bedarf weiterhin direkt Hilfe durch Mitarbeitende vor Ort, während gut vorausgefüllte Formulare sowie bereits strukturiert erfasste Daten die Verwaltung massiv entlasten und langwierige Nachbearbeitungen hinfällig machen. Bonn sollte die Machbarkeit dieses Modells zügig für ausgewählt
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Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob und in welcher Form ein modularer Vor-Ort-Servicepunkt nach dem Vorbild des Pilotprojekts „Digitale Bürgerwabe“ (Landkreis Roth __1__ ) in Bonn für einzelne, bürokratisch komplexe oder personalintensive Prozesse (z. B. Wohngeld) im Rahmen einer Testphase erprobt werden kann.
Der Prüfauftrag soll insbesondere folgende technische und organisatorische Aspekte klären:
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Stellungnahme der Verwaltung
Bei Annahme des Antrags wird die Verwaltung eine entsprechende Prüfung und Bewertung vornehmen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass es sich bei dem Vorhaben derzeit um einen Prototypen mit einem Kostenvolumen von 150.000 EUR handelt, der zunächst nur für den Antrag auf Wohngeld erprobt werden soll. Für eine Machbarkeitsprüfung und für ausgewählte Prozesse müsste zunächst geklärt werden, welche Schnittstellen bei der “Digitalen Bürgerwabe” schon vorhanden sind oder künftig erst noch entwickelt werden müssen.