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Große Anfrage Grüne-Fraktion: Umfassende Teilhabe an der digitalen Verwaltung in Bonn

260994 · 2026-05-20 · Große Anfrage · öffentlich

Antragsteller: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Astrid Grunewald Dr. Bendikt Reiz Patric Lenhart

Sachverhalt

Das übergeordnete Ziel der Verwaltungsmodernisierung muss immer eine spürbare Verbesserung für ALLE Bonner Bürgerinnen und Bürger sein. Im Hinblick auf den digitalen Wandel müssen dabei zwei unterschiedliche, aber gleichwertige Hürden überwunden werden: Erstens die technische Barrierefreiheit digitaler Angebote und zweitens die Sicherstellung des Zugangs für Menschen, die digitale Angebote nicht oder nur eingeschränkt nutzen können.

Beschlussvorschlag

Aspekt 1: Sicherstellung der digitalen Barrierefreiheit (technisch) Die Stadt ist gesetzlich verpflichtet, digitale Angebote nach dem Standard EN 301 549 (umgesetzt durch die BITV 2.0) barrierefrei zu gestalten.

  1. Prüfprozesse: Welche festen Abläufe existieren bei der Einführung neuer digitaler Anwendungen (z. B. Apps oder Portale), um die Einhaltung der BITV 2.0-Standards bereits vor dem Rollout sicherzustellen?
  2. Qualitätskontrolle: Gibt es ein zentrales Monitoring oder regelmäßige Audits, um sicherzustellen, dass bestehende Angebote nicht durch Updates hinter die geforderten Standards zurückfallen? Haben Bürgerinnen und Bürger eine niedrigschwellige Möglichkeit auf Schwierigkeiten hinzuweisen?

Aspekt 2: Inklusion von Menschen mit geringer digitaler Affinität (sozial)

Digitalisierung darf nicht zu einer „App-Pflicht“ führen, die Bevölkerungsgruppen ohne digitale Vorkenntnisse oder Hardware faktisch von modernen Verwaltungsdienstleistungen ausschließt.

  1. Digitalzwang; Gibt es bereits Verwaltungsdienstleistungen, welche nur mit einem Computer oder sogar nur mit einem aktuellen Smartphone wahrgenommen werden können (vgl. Definition von Digitalzwang bei

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Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

260994-01 ST Große Anfrage Grüne-Fraktion: Umfassende Teilhabe an der digitalen Verwaltung in Bonn

Stellungnahme der Verwaltung

Aspekt 1: Sicherstellung der digitalen Barrierefreiheit (technisch) Die Stadt ist gesetzlich verpflichtet, digitale Angebote nach dem Standard EN 301 549 (umgesetzt durch die BITV 2.0) barrierefrei zu gestalten.

  1. Prüfprozesse: Welche festen Abläufe existieren bei der Einführung neuer digitaler Anwendungen (z. B. Apps oder Portale), um die Einhaltung der BITV 2.0-Standards bereits vor dem Rollout sicherzustellen?
  1. Qualitätskontrolle: Gibt es ein zentrales Monitoring oder regelmäßige Audits, um sicherzustellen, dass bestehende Angebote nicht durch Updates hinter die geforderten Standards zurückfallen? Haben Bürgerinnen und Bürger eine niedrigschwellige Möglichkeit auf Schwierigkeiten hinzuweisen?

Aspekt 2: Inklusion von Menschen mit geringer digitaler Affinität (sozial) Digitalisierung darf nicht zu einer „App-Pflicht“ führen, die Bevölkerungsgruppen ohne digitale Vorkenntnisse oder Hardware faktisch von modernen Verwaltungsdienstleistungen ausschließt.

  1. Digitalzwang: Gibt es bereits Verwaltungsdienstleistungen, welche nur mit einem Computer oder sogar nur mit einem aktuellen Smartphone wahrgenommen werden können (vgl. Definition von Digitalzwang bei

_Gekürzt._

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