Originalquelle: ALLRIS-Original
261006 · 2026-05-28 · Mitteilungsvorlage · öffentlich
Mitteilung:
Die Verwaltung hat für das o.a. Bauvorhaben am 18.05.2026 einen Bauvorbescheid erteilt.
Entsprechend der vorliegenden Bauvoranfrage des Pfarrverbands Bonn-Süd ist, nach dem Rückbau des ehemaligen St. Franziskus-Hospitals, auf dem Grundstück Nikolausstr. 14 die Errichtung eines viergeschossigen Wohngebäudes mit Tiefgarage beabsichtigt.
Geplant ist ein Neubau mit ca. 30-35 Wohneinheiten mit vorrangig altersgerechten Mietwohnungen sowie optional ergänzenden Pflege- und Gemeinschaftseinrichtungen. In Anlehnung an die historische Kubatur des Bestandsgebäudes wird das Gebäude kleinteilig mit Satteldächern ausgebildet, welches die Proportionen des ehemaligen Klösterchens aufnimmt und sich an der historischen Bebauungsstruktur orientiert.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Fluchtlinienplanes K 28 (07), so dass das Vorhaben diesbezüglich nach § 30 BauGB und im Übrigen nach § 34 BauGB zu beurteilen ist. Die Umgebungsbebauung wird durch eine zwei- bis viergeschossige Bebauung in zumeist geschlossener, vereinzelt aber auch in offener oder grenzständiger Bauweise geprägt. Die überbaubaren Grundstücksflächen ergeben sich straßen- und rückseitig aus den faktischen vo
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._