Originalquelle: ALLRIS-Original
261019 · 2026-05-22 · Große Anfrage · öffentlich
Antragsteller: BSW/SBI-Gruppe im Rat der Stadt Bonn Hanno von Raußendorf Moussa Acharki
Bereits mit den Großen Anfragen DS 260012 und DS 260379 hatten die Fragesteller zentrale denkmal-, haftungs- und gesellschaftsrechtliche Fragen thematisiert.Mit der Stellungnahme DS 260012-03 ST hat die Verwaltung wesentliche Grundsätze zum Denkmalschutz des ehemaligen Amerikanischen Clubs bestätigt: Die Erhaltungspflicht besteht unabhängig von Nutzung oder Verkaufsabsichten; eine starre Pflicht zur Erlösmaximierung besteht nicht; ein Verkauf zu einem denkmaladäquaten, gutachterlich bestätigten Preis kann haftungsfrei möglich sein.
Gleichzeitig hat der Rat mit Beschlüssen vom 08.09.2025, 22.01.2026 und zuletzt im Zusammenhang mit der Mitteilung DS 260583 zum vierten Gutachten am 11.05.2026 unter dem Eindruck eines drohenden Scheiterns des Projekts die Verwaltung wiederholt beauftragt, das Projekt „Open Embassyfor Democracy“ durch weitere Gutachten, Moderation und zusätzliche Verfahrensschritte voranzubringen.
Dennoch ist trotz mittlerweile vier Gutachten und jahrelanger Bemühungen der Montag-Stiftungen sowie intensiver Diskussionen mit Zivilgesellschaft und Politik seit 2021 weiterhin keine tragfähige Lösung erkennbar. Die Debatte in der Ratssitzung vom 11.05.2026 vermittelte dab
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A –Verantwortungswahrnehmung und Steuerung
a) der Herauslösung des Amerikanischen Clubs aus dem Erbbaurechtsvertrag und
b) einer Veräußerung an die Montag-Stiftungen, und welche dieser Verhandlungsergebnisse oderzugrunde liegenden Annahmen haben sich im weiteren Verlauf als nicht tragfähig erwiesen?
a) zu welchen Terminen fanden diese Gespräche statt?
b) wer hat daran teilgenommen?
c) wo fanden diese Gespräche statt?
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