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Grundstück in Bonn-Holzlar, Weiers Wiesen 39 a- Errichtung eines EinfamilienwohnhausesAz.: 40772/2025

261030 · 2026-09-03 · Beschlussvorlage · öffentlich

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, die Bauvoranfrage negativ zu bescheiden.

Begründung

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 8324-16, so dass das Vorhaben nach § 30 Abs. 1 BauGB zu beurteilen ist. Als Art der baulichen Nutzung ist ein reines Wohngebiet festgesetzt. Zum Maß der baulichen Nutzung sind ein überbaubarer Grundstücksbereich sowie eine GRZ und eine GFZ von jeweils 0, 4 festgesetzt. Zulässig sind nur eingeschossige Wohngebäude in offener Bauweise als Einzel- oder Doppelhäuser.

Es wurden drei Vorschläge zur Bebauung des Grundstücks mit einem zum Flurstück 3744 grenzständigen Baukörper als Wohnhaus eingereicht:

Eine Überschreitung der rückwärtigen Baugrenze (Varianten 1–3) würde zur Erteilung eines Bauvorbescheids einer Befreiung nach § 31 BauGB bedürfen. Indes widersprechen die Planungsalternativen den Grundzügen der Planung und sind städtebaulich nicht vertretbar.

Das Baufenster sowie die weiteren Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung w

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

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