Originalquelle: ALLRIS-Original
261036 · 2026-06-08 · Mitteilungsvorlage · öffentlich
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Der Landtag NRW hat in seiner Sitzung vom 6. Mai 2026 das zehnte Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW, Drucksache 18/17127) beschlossen und am 21.05.2026 veröffentlicht. Berücksichtigt wurde dabei ein in zweiter Lesung eingebrachter Änderungsantrag der Regierungsfraktionen (DS 18/19070).
Kern des Gesetzes ist die Errichtung einer landesweiten Anstalt des öffentlichen Rechts unter der Bezeichnung „Schiene.NRW“, die zum 1. Januar 2027 die Aufgabenträgerschaft für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in NRW übernimmt.
Diese Aufgabe nehmen bislang die drei Zweckverbände Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR), Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) und go.Rheinland wahr. Die drei Zweckverbände werden Träger der neuen Anstalt.
Damit wird die klar umrissene Einzelaufgabe der SPNV-Planung vollständig aus den drei bisherigen Trägerzweckverbänden herausgelöst und auf Schiene.NRW verlagert. Die bisherigen Beteiligungsstrukturen werden dadurch verändert.
Gründungsorganisation bis zum 1. Januar 2027
Die Errichtung von Schiene.NRW erfolgt durch Vereinbarung einer Satzung der drei Trägerzweckverbände nach § 6 Absatz 1 ÖPNVG
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._