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Vergabe Integrationspreis des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration 2026: Benennung von Jurymitgliedern

261044 · 2026-06-02 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

  1. Integrationspreis

Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration der Bundesstadt Bonn vergibt - vorbehaltlich der Bereitstellung der benötigten Haushaltsmittel - im Jahr 2026 einen

Integrationspreis. Mit diesem Preis erkennt er das Engagement von Bürgerinnen und Bürgern, Gruppen und Organisationen an, die sich aktiv und nachhaltig für Integration einsetzen. Der

Integrationspreis

ist mit 2.100,00 € dotiert und kann auf maximal drei Preisträger/innen aufgeteilt werden.

  1. Jury Als Mitglieder der Jury werden vom Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration benannt:

a)

Aus den Reihen des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration

  1. N. N.
  2. N. N.
  3. N. N.

b)

Externe Mitglieder

  1. N. N.
  2. N. N.
  3. N. N.

Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration strebt an, die Jury möglichst ausgewogen mit Personen unterschiedlichen Geschlechts sowie mit und ohne Einwanderungsgeschichte zu besetzen. Die Entscheidung der Jury soll einvernehmlich erfolgen.

Beschlussvorschlag

  1. Integrationspreis

Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration der Bundesstadt Bonn vergibt - vorbehaltlich der Bereitstellung der benötigten Haushaltsmittel - im Jahr 2026 einen Integrationspreis. Mit diesem Preis erkennt er das Engagement von Bürgerinnen und Bürgern, Gruppen und Organisationen an, die sich aktiv und nachhaltig für Integration einsetzen. Der Integrationspreis ist mit 2.100, 00 € dotiert und kann auf maximal drei Preisträger/innen aufgeteilt werden.

  1. Jury Als Mitglieder der Jury werden vom Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration benannt:

a) Aus den Reihen des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration

  1. N. N.
  2. N. N.
  3. N. N.

b) Externe Mitglieder

  1. N. N.
  2. N. N.
  3. N. N.

Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration strebt an, die Jury möglichst ausgewogen mit Personen unterschiedlichen Geschlechts sowie mit und ohne Einwanderungsgeschichte zu besetzen. Die Entscheidung der Jury soll einvernehmlich erfolgen.

Begründung

Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (früher Integrationsrat) hat 2008 die Vergabe eines jährlichen Integrationspreises beschlossen (s. DS __0811019EB2__ ). Die Verwaltung hat die erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt. Der Integrationspreis des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und zeichnet Initiativen und Projekte aus, die sich beispielsweise in den Bereichen Bildung und Sprache, Ausbildung und Arbeit, Frauen, Familie, Senioren, Gesundheit und Sport, Kultur und Wissenschaft, Medien und Öffentlichkeit, Partizipation, ehrenamtliches Engagement, Integration im Stadtteil u.v.m. aktiv und nachhaltig für Integration einsetzen. Ausgezeichnet werden insbesondere innovative Projekte und Aktivitäten, Initiativen von Bürgerinnen und Bürgern mit Migrationsgeschichte sowie bürgerschaftliches Engagement beispielsweise in Stadtteilen, Kindertagesstätten, Familienzentren, Vereinen, Kirchengemeinden und Religionsgemeinschaften, Bürgerinitiativen oder Sportvereinen, aber auch im privaten Umfeld stattfindendes Engagement. Ausgezeichnet werden können Privatpersonen ebenso wie Organisationen oder

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

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