Originalquelle: ALLRIS-Original
2026-06-09 · Beschlussvorlage · öffentlich
Die Verwaltung wird beauftragt, die Fläche des aufgegebenen Sportplatzes im FFH- und Naturschutzgebiet Ennert zu entsiegeln und aufzuforsten.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Fläche des aufgegebenen Sportplatzes im FFH- und Naturschutzgebiet Ennert zu entsiegeln und aufzuforsten.
Die Fläche des schon seit 2016 aufgegebenen Sportplatzes im Ennert, liegt im Naturschutzgebiet „Ennert – Teilbereich Siebengebirge“ sowie im Natura-2000-Gebiet (FFH-Gebiet DE-5309-301 „Siebengebirge“). Dieses Gebiet erfüllt wichtige ökologischen Funktionen als zentrales Trittsteinbiotop zwischen Kottenforst, Wahner Heide und Siebengebirge und besitzt sowohl für die regionale als auch für die europaweite Biotopvernetzung eine herausragende Bedeutung.
Der Höhenzug „Ennert“ zählt zu den ältesten Naturschutzgebieten Deutschlands und bildet den nördlichen Ausläufer des Siebengebirges. Seine Unterschutzstellung erfolgte aufgrund seiner Schlüsselrolle für die Erhaltung und Entwicklung eines großflächigen Laubwaldkomplexes sowie für die Lebensräume seltener und stark gefährdeter Tier- und Pflanzenarten.
Gesetzliche Verpflichtungen
Die FFH-Richtlinie der EU und das Bundesnaturschutzgesetz geben neben dem Schutz wertvoller Lebensräume, die gesetzliche Verpflichtung zum langfristigen Erhalt und zur Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes von FFH-Lebensraumtypen, von wildlebenden Tier- und Pflanzenarten sowie die Biotopvernetzung vor. Der zentrale Auftrag der EU-Verordnung
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