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CDU-Antrag: Rechtsabbieger von der Kennedybrücke in die Doetschstraße

261058 · 2026-05-28 · Antrag · öffentlich

Antragsteller: Arno Hospes Nicole Bonnie CDU Bezirksfraktion Bonn

Sachverhalt

Die Abbiegebeziehung von der Kennedybrücke in die Doetschstraße ist seit vielen Jahren in der Diskussion.

Sie ist unübersichtlich und führt immer wieder zu Problemen. Insbesondere kommt es trotz verschiedener eingeleiteter Maßnahmen (zuletzt eine Markierung, um durch einen stumpferen Aufstellwinkel zum Radweg eine bessere Erkennbarkeit der Radfahrer zu bewirken), nach wie vor zu einer Gefährdung des hier relativ schnell die Brücke herabfahrenden Radverkehrs durch die Rechtsabbieger. Die bisherigen Maßnahmen sind wenig überzeugend und wirksam.

Zudem kommt es seit dieser Markierung vermehrt zu einem Rückstau, der bis nach Beuel reicht, weil die Abbiegenden oft sehr lange Zeit warten müssen, bis sich eine Lücke ergibt. Da hier nur noch eine Spur vorhanden ist, werden alle anderen Verkehrsteilnehmer, darunter zahlreiche Buslinien, ausgebremst.

Da zu erwarten ist, dass das Rechtsabbiegeverbot häufig missachtet wird, sind aus Sicht der Antragsteller einfache, d.h. reversible bauliche Maßnahmen (z.B. Absperrpfosten) zur Unterstützung des Verbots erforderlich.

Auch die Abbiegebeziehung Berliner Freiheit in die Sandkaule ist nicht unproblematisch, aber die geradeausfahrenden Verkehrstei

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Beschlussvorschlag

Das Rechtsabbiegen von der Kennedybrücke in die Doetschstraße für den MIV wird versuchsweise verboten und die Fahrzeuge werden stattdessen über die Sandkaule und Josefstraße zum Rheinufer geleitet.

Das Rechtsabbiegeverbot wird außer durch eine entsprechende Beschilderung durch einfache bauliche Maßnahmen unterstützt. Die Sperrflächenmarkierungen vor der Doetschstraße werden entfernt, ab der Doetschstraße wird der Verkehr auf der Berliner Freiheit zweistreifig geführt.

Eine Optimierung der Signalisierung für den Rechtsabbieger in die Sandkaule wird geprüft und ggf. umgesetzt.

Nach einer Testphase von 6 Monaten berichtet die Verwaltung über die Erfahrungen dieser Änderung und legt der BV Bonn einen Beschlussvorschlag vor, die das weitere Vorgehen darlegt.

Beratungsfolge

Dokumente