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Bürgerantrag: Aufnahme der Blücherstraße in Poppelsdorf in das „Bonner Baumkonzept“ und Prüfung zusätzlicher Straßenbäume

261060 · 2026-05-28 · Anregungen und Beschwerden · öffentlich

Sachverhalt

Inhalt der Anregungen und Beschwerden

Der Antrag lautet:

hiermit stelle ich gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) den Antrag, die Blücherstraße in Poppelsdorf in die Planungen des „Bonner Baumkonzepts“ aufzunehmen und die Umsetzung von zusätzlichen Straßenbäumen zu prüfen.

Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.

Beschlussvorschlag

Inhalt der Anregungen und Beschwerden

Der Antrag lautet: hiermit stelle ich gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) den Antrag, die Blücherstraße in Poppelsdorf in die Planungen des „Bonner Baumkonzepts“ aufzunehmen und die Umsetzung von zusätzlichen Straßenbäumen zu prüfen.

Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.

Begründung

ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

261060-01 ST Stellungnahme zum Bürgerantrag: Aufnahme der Blücherstraße in Poppelsdorf in das „Bonner Baumkonzept“ und Prüfung zusätzlicher Straßenbäume

Stellungnahme der Verwaltung

Der Rat der Bundesstadt Bonn hat unter der DS-Nummer __230524__ – „Zielbeschluss zum Stadtbaumkonzept“ im Juni 2023 die Weiterentwicklung und Umsetzung des Konzeptes einstimmig beschlossen.

Die Blücherstraße, sowie weitere umliegende Straßenabschnitte im Ortsteil Poppelsdorf __sind bereits__ Bestandteil des Stadtbaumkonzeptes und von daher für die priorisierte eingehende Prüfung und Planung vorgesehen. Für die Umsetzung und Planung ist der verwaltungsinterne Abstimmungsbedarf hierbei sehr hoch und so konnte bisher noch keine weitergehende Untersuchung des Stadtteils Poppelsdorf vorgenommen oder gar Neupflanzungen realisiert werden. Über die Ergebnisse aus den Prüfungen wird die jeweilige Bezirksvertretung informiert.

Die Verwaltung nimmt aber gerne Kontakt zum Antragsteller auf, um über den fachlichen Austausch hinaus weitere Anregungen und Wünsche in der direkten Diskussion zu evaluieren, sowie die notwendigen Prüfungsparameter zu erläutern.

Wie aus der Vorlage ersichtlich, entfaltet die Stellungnahme finanzielle Auswirkungen und ein möglicher Beschluss erfolgt vorbehaltlich der weiteren Prüfung im Rahmen des la

_Gekürzt._

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