Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2027787) # Neues Familienzentrum in der Bundestadt Bonn zum Kindergartenjahr 2026/2027Fröbel-Kindergarten Flügelnuss, Deutschherrenstr. 89, 53177 BonnTräger Fröbel Bildung und Erziehung gemeinnützige GmbH, Salierring 47-53, 50667 Köln 261069 · 2026-06-08 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Sachverhalt Zur Weiterentwicklung zum Familienzentrum ab dem kommenden Kindergartenjahr (01.08.2026) wird dem Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI folgende Einrichtung – zusätzlich zu den bereits bestehenden – benannt: - Kindertageseinrichtung Fröbel-Kindergarten Flügelnuss, Deutschherrenstr. 89, 53177 Bonn Träger: Fröbel Bildung und Erziehung gemeinnützige GmbH, Salierring 47-53, 50677 Köln ## Beschlussvorschlag Zur Weiterentwicklung zum Familienzentrum ab dem kommenden Kindergartenjahr (01.08.2026) wird dem Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI folgende Einrichtung – zusätzlich zu den bereits bestehenden – benannt: - Kindertageseinrichtung Fröbel-Kindergarten Flügelnuss, Deutschherrenstr. 89, 53177 Bonn Träger: Fröbel Bildung und Erziehung gemeinnützige GmbH, Salierring 47-53, 50677 Köln ## Begründung Mit Erlass vom 07.04.2026 informiert das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI), dass die Landesregierung für das Kindergartenjahr 2026/2027 zwei Kontingente zum Ausbau neuer Familienzentren, die aus Vorjahren übertragen bzw. nicht genutzt wurden, zur Verfügung stellt. Ab dem 01. August 2007 erfolgte der flächendeckende Ausbau der Familienzentren, der kontinuierlich weitergeführt wurde. Bis zum Kindergartenjahr 2024/2025 wurden seitens des Landes NRW jährlich neue Kontingente für die Gründung neuer Familienzentren zur Verfügung gestellt. Dadurch stand der quantitative Ausbau vornehmlich im Fokus und es konnte erreicht werden, dass das Landesprogramm „Familienzentrum NRW“ flächendeckend umgesetzt und realisiert wurde. Die Jugendamtsbezirke haben in den letzten Jahren vermehrt um Übertragung von Kontingenten gebeten bzw. haben auf zugewiesene Kontingente verzichtet. Deshalb werden ab dem Kindergartenjahr (KGJ) 2025/2026 nur Ressourcen für einen weiteren Ausbau von bislang nicht genutzten bzw. übertragene Kontingente zur Verfügung gestellt. Es wird gegenwärtig angestrebt, die bestehenden Kapazitäten we _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2026-07-01 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie · ungeändert beschlossen ## Dokumente - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3147364&OTYP=41))