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Feststellung des Jahresabschlusses des Städtischen Gebäudemanagements Bonn (SGB) für das Wirtschaftsjahr 2025; Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung sowie über die Entlastung der Betriebsleitung

261068 · 2026-06-03 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

  1. Der Rat nimmt von dem Prüfungsergebnis der bestellten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nexia GMBH Kenntnis und stellt den Jahresabschluss 2025 des SGB nebst Testat mit einer Bilanzsumme von ca. 1,15 MRD EUR und einem handelsrechtlichen Jahresfehlbetrag von 7.060 TEUR fest.
  1. Der handelsrechtliche Jahresfehlbetrag 2025 in Höhe von 7.060 TEUR wird mit der allgemeinen Rücklage des SGB verrechnet.
  1. Der Betriebsleitung des SGB wird für das Jahr 2025 Entlastung erteilt.

Beschlussvorschlag

  1. Der Rat nimmt von dem Prüfungsergebnis der bestellten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nexia GMBH Kenntnis und stellt den Jahresabschluss 2025 des SGB nebst Testat mit einer Bilanzsumme von ca. 1, 15 MRD EUR und einem handelsrechtlichen Jahresfehlbetrag von 7.060 TEUR fest.
  1. Der handelsrechtliche Jahresfehlbetrag 2025 in Höhe von 7.060 TEUR wird mit der allgemeinen Rücklage des SGB verrechnet.
  1. Der Betriebsleitung des SGB wird für das Jahr 2025 Entlastung erteilt.

Begründung

Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2025 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Städtisches Gebäudemanagement Bonn ist vom Rat der Stadt gemäß § 4 c) Eigenbetriebsverordnung und § 4 der Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Städtisches Gebäudemanagement Bonn (SGB) festzustellen.

Der Wirtschaftsprüfer hat den Jahresabschluss zum 31.12.2025 geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung hat zu keiner Beanstandung geführt.

Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht sowie das Testat sind als __Anlage__ beigefügt. Aus terminlichen Gründen liegt der vollständige Jahresabschlussbericht der nexia GmbH noch nicht vor und wird, wenn möglich, rechtzeitig zur Sitzung nachgereicht.

Bei dem Jahresfehlbetrag handelt es sich um ein handelsrechtliches Ergebnis. Die Höhe des Jahresfehlbetrages ergibt sich daraus, dass dem SGB über den reinen Betriebskostenzuschuss hinaus die Liquidität zur Tilgung der Darlehen nicht zugeführt wird. Die Mittel für Tilgungen der dem SGB zugeordneten Kredite bei der Stadt werden über eine Kapitalerhöhung (im investiven Haushalt) bereitgestellt.

Zur Beurteilung der Lage des Städtische

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

261068-01 ST Feststellung des Jahresabschlusses des Städtischen Gebäudemanagements Bonn (SGB) für das Wirtschaftsjahr 2025; Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung sowie über die Entlastung der Betriebsleitung - vollständiger Jahresabschlussbericht

Stellungnahme der Verwaltung

In der Anlage reicht das SGB den vollständigen Jahresabschlussbericht nach.

Dokumente