Originalquelle: ALLRIS-Original
261072 · 2026-06-12 · Beschlussvorlage · öffentlich
Dem Betriebsausschuss SGB wird für das Wirtschaftsjahr 2025 Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2025 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Städtisches Gebäudemanagement Bonn ist vom Rat der Stadt gemäß § 4 c) Eigenbetriebsverordnung und § 4 der Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Städtisches Gebäudemanagement Bonn (SGB) festzustellen.
Der Wirtschaftsprüfer hat den Jahresabschluss zum 31.12.2025 geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung hat zu keiner Beanstandung geführt.
Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, der Anhang und der Lagebericht sind dem Bericht des Wirtschaftsprüfers nexia GmbH zu entnehmen, der dem Rat in gleicher Sitzung vorgelegt wird (DS-Nr. __261068__ ). Aus terminlichen Gründen liegt der vollständige Jahresabschlussbericht der nexia GmbH noch nicht vor und wird, wenn möglich, rechtzeitig zur Sitzung nachgereicht.
Bei dem Jahresfehlbetrag handelt es sich um ein handelsrechtliches Ergebnis. Die Höhe des Jahresfehlbetrages ergibt sich daraus, dass dem SGB über den reinen Betriebskostenzuschuss hinaus die Liquidität zur Tilgung der Darlehen nicht zugeführt wird. Die Mittel für Tilgungen
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._