Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2027822) # Bezuschussung MobilPass-Tickets im „Rheinland-Tarif“ aus Bonn-Ausweis-Mitteln ab dem 01.06.2026 261082 · 2026-06-23 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Sachverhalt Informationshalber wird auf die folgende Beschluss-Historie zur Ticket-Bezuschussung hingewiesen: - Zum 01.03.2012 hat der Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) unter den Voraussetzungen der Förderrichtlinien Sozial Ticket des Landes NRW die Einführung eines Sozialticket beschlossen. Unter dem Namen „Mobil Pass“ wurden rabattierte 4er- bzw. Monatstickets angeboten. Mit Beschluss vom 20.12.2011 (DS [__1113910__](https://bonn-archiv.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=1089341&refresh=false) ) hat der Rat einer Beteiligung der Bundesstadt Bonn an dem Sozialticket „Mobil Pass“ zugestimmt. - Mit Beschluss vom 02.02.2012 (DS [__1210247__](https://bonn-archiv.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=1090021&refresh=false) ) hat der Rat entschieden, über das verbundweite Angebot des „Mobil Passes“ hinaus weitere Vergünstigungen aus Bonn-Ausweis-Mitteln anzubieten. - Mit Beschluss vom 20.03.2018 (DS [__1713491__](https://bonn-archiv.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=1146866&refresh=false) ) wurde entschieden, dass zukünftige Fahrpreiserhöhungen der Mobil Pass-Tickets **grundsätzlich** in voller Höhe über eine Anhebung der Bonn-Ausweis-Zuschüsse aufgefangen werden. - Am 09. _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._ ## Beschlussvorschlag 1. Der bezuschusste Ausgabepreis des Monatsticktes Mobil Pass im Abo der Preisstufe 1 b für Erwachsene erhöht sich von derzeit 19, 00 € auf zukünftig 24, 90 €, wodurch es bei der bisherigen Bezuschussung in Höhe von 27, 60 € aus Bonn-Ausweis-Mitteln je Ticket bleibt. Der bezuschusste Ausgabepreis für Bonn-Ausweis Inhaber*innen für das Monatsticket Mobil Pass der Preisstufe 1 b für Erwachsene bleibt weiterhin bei 34, 90 €. Die Bezuschussung aus Bonn-Ausweis-Mitteln beträgt zukünftig 17, 60 € statt bisher 21, 00 € pro Ticket, da nach dem neuen Tarif der Ticketpreis statt bisher 55, 90 € 52, 50 € beträgt. 2. Falls Punkt 1 nicht beschlossen wird, sollte einer der nachfolgend genannten Beschlussvorschläge beschlossen werden: a. Der bezuschusste Ausgabepreis des Monatsticktes Mobil Pass im Abo der Preisstufe 1 b für Erwachsene („19 Euro Ticket“) bleibt weiterhin bei 19 € pro Monat. Dies erhöht den Zuschuss aus freiwilligen Mitteln des Bonn-Ausweises von derzeit 27, 60 € auf 33, 50 € je Ticket. b. Die Bezuschussung der Monatsticktes Mobil Pass im Einzelverkauf und im Abo, also das sogenannte „19 Euro Ticket“, der Preisstufe 1 b für Erwachsene wird eingestellt. Bonn-Ausweis-Inhaber*in _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2026-07-07 · Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit, Wohnen und Senioren · geändert beschlossen - 2026-07-09 · Rat · geändert beschlossen ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 261082-01 AA Grüner-Änderungsantrag: Bezuschussung MobilPass-Tickets im „Rheinland-Tarif“ aus Bonn-Ausweis-Mitteln ab dem 01.06.2026 {#nv-2028466} **Sachverhalt** Erfolgt mündlich **Beschlussvorschlag** Der Beschlussvorlage wird ein weiterer Punkt hinzugefügt: 4. Die Verwaltung wird beauftragt, Gespräche mit dem VRS bzw. go.Rheinland zu führen, um insofern möglich vom Mobilpass zum Deutschlandticket sozial zu wechseln. Ziel ist eine Verbesserung des Angebots für Bonn-Ausweis Empfänger*innen mit möglichst gleicher finanzieller Belastung für Empfänger*innen und die Stadt. ### 261082-02 AA Linke Änderungsantrag: Bezuschussung MobilPass-Tickets im „Rheinland-Tarif“ aus Bonn-Ausweis-Mitteln ab dem 01.06.2026Antrag zur Vorlage 261082 {#nv-2028472} **Sachverhalt** Für Kinder- und Jugendliche (6-14 Jahre), soweit sie kein Schülerticket für 19 EUR erwerben können oder aufgrund besonderen Schulwegs ein entsprechendes Tickets erhalten, existiert kein eigenes ermäßigtes Monatsangebot, zudem sind die 4er-Tickets weggefallen. Eine regelmäßige Nutzung soll dennoch einerseits nicht dazu führen, dass im Ergebnis deutlich mehr als 19 EUR im Monat zu entrichten sind. Andererseits soll die mit der Beschlussvorlage verbundene deutliche prozentuale Steigerung für Fahrten von Kindern in Bonn-Ausweis-Haushalten (+70-90% im Vergleich zum 4er) vermieden werden und sich an den vorherigen 4-er-Ticket-Preisen orientieren. **Beschlussvorschlag** Die Einzel-Kindertickets mit Bonn-Ausweis werden zukünftig so bezuschusst, dass a) ein Kurzstreckenticket für den/die Nutzer*in 0, 35 EUR, b) ein 1b-Ticket für den/die Nutzer*in 0, 50 EUR kostet. Der Zuschuss aus Bonn-Ausweis-Mitteln erhöht sich gegenüber der Beschlussvorlage also auf a) 0, 90 EUR bzw. b) 1, 30 EUR. ### 261082-03 AA BBB-Änderungsantrag Bezuschussung MobilPass-Tickets im „Rheinland-Tarif“ aus Bonn-Ausweis-Mitteln ab dem 01.06.2026; Antrag zur Vorlage 261082 {#nv-2028481} **Sachverhalt** In seiner Vorlage schlägt der Oberbürgermeister in Ziffer 1 vor, das Monatsticket Mobil Pass im Abo der Preisstufe 1 b für erwachsene Inhaber des Bonn-Ausweises mit 27, 60 € und das Monatsticket Mobil Pass der Preisstufe 1 mit 17, 60 Euro zu bezuschussen. Der Vorschlag ist nicht nur mit Blick auf die desolate Haushaltslage der Bundesstadt Bonn und deren notwendiger Konsolidierung inakzeptabel. Angesichts des im Regelbedarf für Bezieher von Grundsicherung festgelegten monatlichen Satzes für Verkehr in Höhe von derzeit 50, 49 Euro (entspricht 8, 97 % des Regelbedarfs) wäre es zum Beispiel für eine alleinstehende, volljährige Person möglich, unter Verwendung eines städtischen Zuschusses von derzeit 2, 51 Euro ein Deutschlandticket Sozial für monatlich 53 Euro zu erwerben, das zudem noch weitaus bessere Leistungen als die oben genannten Mobilpass-Angebote bietet. Selbst wenn nur der Regelsatz für Fremde Verkehrsdienstleistungen in Höhe von 45, 51 Euro berücksichtigt werden würde, wäre für dies für die Stadt Bonn im angesetzten Beispiel weitaus günstiger zu fördern. Der Zuschussbedarf von 7, 49 Euro zum Deutschlandticket läge weit unter den vorgeschlagenen Beträgen zur Förderung der Mob _Gekürzt._ **Beschlussvorschlag** 1. Die Verwaltung legt in der Sitzung des Rates am 09. Juli 2926 schriftlich, hilfsweise mündlich dar, welche Kosten es im Gegensatz zu den in 2026 (3, 24 Mio. Euro) und in 2027 (3, 36 Mio. Euro) laut Vorlage veranschlagten Beträgen verursachen würde, wenn für den heute nach den Richtlinien für die Ausstellung des Bonn-Ausweises (50-08) berechtigten Personenkreis die dort unter Ziffern 1.1- 1.4 benannten Preisnachlässe auf ÖPNV-Leistungen wegfallen und durch einen Anspruch auf Förderung des Deutschlandtickets Sozial unter a) vollständiger Berücksichtigung des in der Grundsicherung geltenden Regelsatzes Verkehr b) unter Berücksichtigung des in der Grundsicherung geltenden Regelsatzes für sog. Fremde Verkehrsdienstleistungen ersetzt werden würden. 2. Da ein Verzicht auf die unter Ziffer 1.1-1.4 benannten Leistungen des Bonn-Ausweises einen wesentlichen Beitrag zu Haushaltskonsoldierung darstellen würde bzw. zu erwarten steht, dass die unter Ziffern 1 a) und 1 b) nachgefragten Fälle für die Bundesstadt Bonn im Hinblick auf die Auszahlung einer freiwilligen Leistung die geringste Haushaltsbelastung darstellen, möge der Rat der Stadt Bonn Folgendes beschließen: 2a) Der mit Drucksach _Gekürzt._ ### 261082-04 BBB-Anfrage Freiwilliger Zuschuss zu ÖPNV-Verkehrsleistungen an Bonn-Ausweis-Inhaber; Fragen zur Vorlage "Bezuschussung MobilPass-Tickets im `Rheinland-Tarif´aus Bonn-Ausweis-Mitteln ab dem 01.06.2026", Drucksachenfolge 261082 {#nv-2029144} **Sachverhalt** Die Fragen wurden in der Sitzung des Sozialausschusses am 7. Juli 2026 vorgelegt und in der Sitzung des Rates am 9. Juli 2026 (siehe auch DS [__261082-03 AA__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2028481&refresh=false) ) anlässlich der Beratung der Drucksache [__261082__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/VO020?VOLFDNR=2027822) von der BBB-Fraktion thematisiert. Eine Beantwortung des Auskunftsersuchen liegt insbesondere im Hinblick auf die desolate Haushaltslage und der im Gegensatz dazu vom Rat beschlossenen freiwilligen Leistung im Interesse der steuerzahlenden Bürger Bonns. **Beschlussvorschlag** 1. Welche Kosten würde es im Gegensatz zu den in 2026 (3, 24 Mio. Euro) und in 2027 (3, 36 Mio. Euro) laut Vorlage veranschlagten Beträgen verursachen, wenn für den heute nach den Richtlinien für die Ausstellung des Bonn-Ausweises (50-08) berechtigten Personenkreis die dort unter Ziffern 1.1- 1.4 benannten Preisnachlässe auf ÖPNV-Leistungen wegfallen und durch einen Anspruch auf Förderung des Deutschlandtickets Sozial unter a. vollständiger Berücksichtigung des in der Grundsicherung geltenden Regelsatzes Verkehr b. unter Berücksichtigung des in der Grundsicherung geltenden Regelsatzes für sog. Fremde Verkehrsdienstleistungen ersetzt würden? 2. Welche Kosten würden noch anfallen, wenn die bisher unter Ziffern 1.1- 1.4 des Bonn-Ausweises benannten Leistungen ersatzlos gestrichen würden und zum Ausgleich nur der unter Ziffer 3.1-3.5 in den Richtlinien für die Ausstellung des Bonn-Ausweises benannte Personenkreis auf Antrag zum Erwerb des Deutschlandtickets Sozial eine Förderung in Höhe der Differenz zwischen dem Ticketpreis und a. dem Regelsatz Verkehr, den der jeweils Berechtigte zur Grundsicherung b. dem Regelsatz Verkehr, für Fremde Verkehrsdienstleistungen enthaltenen Anteil, d _Gekürzt._ ### 261082-05 ST BBB-Anfrage Freiwilliger Zuschuss zu ÖPNV-Verkehrsleistungen an Bonn-Ausweis-Inhaber; Fragen zur Vorlage "Bezuschussung MobilPass-Tickets im `Rheinland-Tarif´aus Bonn-Ausweis-Mitteln ab dem 01.06.2026", Drucksachenfolge 261082 {#nv-2029376} **Stellungnahme der Verwaltung** Die Verwaltung nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung: 1. Welche Kosten würde es im Gegensatz zu den in 2026 (3, 24 Mio. Euro) und in 2027 (3, 36 Mio. Euro) laut Vorlage veranschlagten Beträgen verursachen, wenn für den heute nach den Richtlinien für die Ausstellung des Bonn-Ausweises (50-08) berechtigten Personenkreis die dort unter Ziffern 1.1- 1.4 benannten Preisnachlässe auf ÖPNV-Leistungen wegfallen und durch einen Anspruch auf Förderung des Deutschlandtickets Sozial unter a. vollständiger Berücksichtigung des in der Grundsicherung geltenden Regelsatzes Verkehr b. unter Berücksichtigung des in der Grundsicherung geltenden Regelsatzes für sog. Fremde Verkehrsdienstleistungen ersetzt würden? 2. Welche Kosten würden noch anfallen, wenn die bisher unter Ziffern 1.1- 1.4 des Bonn-Ausweises benannten Leistungen ersatzlos gestrichen würden und zum Ausgleich nur der unter Ziffer 3.1-3.5 in den Richtlinien für die Ausstellung des Bonn-Ausweises benannte Personenkreis auf Antrag zum Erwerb des Deutschlandtickets Sozial eine Förderung in Höhe der Differenz zwischen dem Ticketpreis und a. dem Regelsatz Verkehr, den der jeweils Berechtigte zur Grundsicherung b. dem Regelsatz Verkehr, _Gekürzt._ ## Dokumente - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3199767&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3212222&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3149947&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3180689&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3181764&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3181968&OTYP=41))