Originalquelle: ALLRIS-Original
Ziel- und vorbehaltlicher Zustimmungsbeschluss gemäß § 36a BauGB über die Entwicklung der Fläche „Godesberger Allee / Dreizehnmorgenweg“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Friesdorf (Bau-Turbo)
261085 · 2026-06-30 · Beschlussvorlage · öffentlich
Beschlussvorschlag
- Dem Vorhaben mit dem Ziel einer vornehmlich wohnbaulichen Entwicklung der Liegenschaft Godesberger Alle 171 / Dreizehnmorgenweg 38 im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Friesdorf wird zugestimmt. Es wird in die Kategorie 2 gemäß der „Bonner Leitlinien zur Anwendung des „Bau-Turbo“ und zur Zustimmung nach § 36a Baugesetzbuch“ eingeordnet. Die Zustimmung nach § 36a Baugesetzbuch ist unter der Bedingung erteilt, dass insbesondere hinsichtlich der Lärmimmissionen und Freiflächenqualität bei dem Vorhaben „Godesberger Alle / Dreizehnmorgenweg“ gesunde Wohnverhältnisse geschaffen bzw. in der Nachbarschaft erhalten werden und die verkehrlichen Auswirkungen verträglich sind.
- Der in Kategorie 2 notwendigen Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6818-2 „Godesberger Allee / Dreizehnmorgenweg“ wird zugestimmt. Als Maßnahme der Innenentwicklung erfolgt das Bebauungsplanverfahren auf Grundlage des § 13a BauGB (Beschleunigtes Verfahren).
- Der Antragsteller hat städtebauliche Varianten (mind. drei) zu erstellen. Nach Vorberatung in der Verwaltung werden die Qualitäten durch die Beratung im Städtebau- und Gestaltungsbeirat sichergestellt.
- Aufgrund der gesamtstädtischen Bedeutung des Vorh
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Begründung
Anlass
Für das Areal Godesberger Allee 171 und Dreizehnmorgenweg 38 wurde im Jahr 2018 ein Hochbauwettbewerb für eine Bürobebauung durchgeführt. Auf Grundlage des Siegerentwurfes "Green Canyon" wurde der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 6818-1 „Dreizehnmorgenweg“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Friesdorf, am 09.06.2022 durch den Rat beschlossen (DS-Nr. __220732__ ) und erlangte am 20.07.2022 Rechtskraft.
Seit einigen Jahren ist jedoch ein deutlicher Rückgang der Nachfrage nach Büroflächen, auch in Bonn, zu verzeichnen. Der ursprünglich vorgesehene Büroentwurf ist aufgrund seiner Gebäudestruktur und -tiefe für eine Wohnnutzung nicht geeignet.
Vor diesem Hintergrund hat die Vorhabenträgerin am 05.05.2026 die erneute Änderung des Planungsrechts zugunsten einer wohnbaulichen Nutzung beantragt.
Beschreibung des Plangebiets
Das ca. 7.100 m² große Plangebiet, Parzelle Gemarkung Friesdorf, Flur 16, Flurstück 1231, liegt im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Friesdorf und erstreckt sich auf die Grundstücke Godesberger Allee 171 und Dreizehnmorgenweg 38 in unmittelbarer Nähe zur Autobahnanschlussstelle Bonn-Rhe
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Beratungsfolge
- 2026-07-15 · Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda · beschlossen
- 2026-09-29 · Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz · ungeändert beschlossen
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