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Grünen-Antrag: Ablehnung der Entfristung der Nachtflugbeschränkungen am Flughafen Köln/Bonn

261094 · 2026-06-03 · Antrag · öffentlich

Antragsteller: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Dr. Beate Bänsch-Baltruschat

Sachverhalt

Die Flughafen Köln/Bonn GmbH (FKB GmbH) hat am 10.03.2026 einen Antrag auf Entfristung der bestehenden Nachtflugbeschränkungen beim Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr als zuständiger Genehmigungsbehörde gestellt. Durch den Antrag der FKB GmbH ist ein formelles Verwaltungsverfahren in Gang gesetzt worden.

Grundsätzlich verfügt der Flughafen Köln/Bonn aus historischen Gründen über eine 24/7- Betriebserlaubnis. Seit 1997 besteht eine Regelung, wonach diese Betriebsgenehmigung eingeschränkt ist (Teilwiderruf der vollständigen Genehmigung). Diese Beschränkung beinhaltet den Ausschluss bestimmter Flugzeugmuster und Vorgaben zur Nutzung der Bahnen. Diese Regelung aus dem Jahr 1997 wurde im 2008 verlängert und bis 2030 befristet.

Seit dem Beginn der zivilen Nutzung als Passagier- und Frachtflughafen ist dessen Flugaufkommen drastisch gestiegen. Zwar ist ein großer Teil der Maschinen mittlerweile leiser, dieser Effekt wird jedoch durch die große Zunahme der Flugbewegungen zu Nichte gemacht.

Die Ausweitung von Nachtflügen ist mit erheblichen Belastungen für die betroffenen Anwohner*innen verbunden. Wie wissenschaftliche Studien belegen, steigt das Risiko z.B. für Herz- und Kr

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, gegenüber dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr eine ausdrücklich ablehnende Stellungnahme zum Antrag der Flughafen Köln/Bonn GmbH (FKB GmbH) auf Entfristung der Nachtflugbeschränkungen abzugeben.

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

261094-02 ST Grünen-Antrag: Ablehnung der Entfristung der Nachtflugbeschränkungen am Flughafen Köln/Bonn

Stellungnahme der Verwaltung

Der Flughafen Köln/Bonn verfügt aufgrund der Zulassungsentscheidungen vom 03.01.1959 und dem 16.03.1961 über eine unbefristete Betriebsgenehmigung, auch für den Nachtflugverkehr. Befristet bis zum 31.10.2030 sind allein die __verfügten Beschränkungen des nächtlichen Flugbetriebs__ . Sie würden mit Ablauf der Befristung entfallen.

Die Flughafen Köln/Bonn GmbH (FKB) hat im März 2026 beim Verkehrsministerium NRW einen Antrag auf unbefristete Verlängerung der noch bis 2030 verfügten Beschränkungen der Nachtflugregelung gestellt. Der Antrag des Flughafens zielte eben darauf ab, die bisherige Befristung der Auflagen der Nachtflugregelungen zu entfristen, um Investoren am Flughafen eine gewisse Planungssicherheit zu geben. Es gibt Unternehmen am Standort, die weiter investieren wollen, brauchen dazu aber Planungssicherheit. Diese Investitionen in den Standort sind für die Weiterentwicklung des Standorts von wesentlicher Bedeutung.

In der Sitzung am 23.03.2026 der Fluglärmkommission (FLK) wurde beschlossen, zu diesem Antrag eine gemeinsame Stellungnahme der Kommission zu erarbeiten.

Der entsprechende Entwurf der Stellungnahme wurde den Mitgliedern der FLK zur Prüfung vorgelegt. Die FLK

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