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Erhöhung des Mitgliedsbeitrages für den Region Köln/Bonn e.V.

261099 · 2026-06-10 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

  1. Der Rat stimmt der Erhöhung des Mitgliedsbeitrages des Region Köln/Bonn e.V. um 5% ab 01.01.2028 zu, die zu einem neuen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 289.128,39 EUR führt:

Beitrag aktuell | Anpassung | Beitrag nach Anpassung Kommunale Beiträge | 275.360,37 EUR | +13.768,02 EUR* | 289.128,39 EUR

*5% des aktuellen Beitrages

  1. Der Rat stimmt zudem einer Änderung in der Vereinssatzung zu, die die folgende Anpassung der Stimmanteile für die drei Sparkassen in der Mitgliederversammlung und im Vorstand vorsieht:
  1. Den Mitgliedervertreterinnen und -vertretern der Stadt Bonn wird die Weisung erteilt, in der Mitgliederversammlung des Region Köln/Bonn e.V. am 09.09.2026 der vorstehenden Erhöhung des Mitgliedsbeitrages um 5% und der beschriebenen Satzungsänderung zuzustimmen.

Beschlussvorschlag

  1. Der Rat stimmt der Erhöhung des Mitgliedsbeitrages des Region Köln/Bonn e.V. um 5% ab 01.01.2028 zu, die zu einem neuen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 289.128, 39 EUR führt:

Beitrag aktuell | Anpassung | Beitrag nach Anpassung Kommunale Beiträge | 275.360, 37 EUR | +13.768, 02 EUR* | 289.128, 39 EUR

*5% des aktuellen Beitrages

  1. Der Rat stimmt zudem einer Änderung in der Vereinssatzung zu, die die folgende Anpassung der Stimmanteile für die drei Sparkassen in der Mitgliederversammlung und im Vorstand vorsieht:
  1. Den Mitgliedervertreterinnen und -vertretern der Stadt Bonn wird die Weisung erteilt, in der Mitgliederversammlung des Region Köln/Bonn e.V. am 09.09.2026 der vorstehenden Erhöhung des Mitgliedsbeitrages um 5% und der beschriebenen Satzungsänderung zuzustimmen.

Begründung

Der Region Köln/Bonn e.V. wird im Kern durch die Beiträge der Mitglieder finanziert. Die Beiträge wurden per Beschluss der Mitgliederversammlung im Jahr 2022 letztmalig angepasst, mit dem Ziel, die operative Handlungsfähigkeit des Vereins bis mindestens 2027 zu sichern. Die seinerzeitige mittelfristige Planung beruhte auf einer Kalkulation, bestehend aus der Erhöhung der Mitgliedsbeiträge und dem gleichzeitigen Abschmelzen des Kassenstandes.

Zur Sicherstellung der mittelfristigen Handlungs- und Leistungsfähigkeit des Region Köln/Bonn e.V. - im Sinne einer Fortschreibung - ist eine Anpassung der Mitgliedsbeiträge gemäß der Lohn- und Preisentwicklung perspektivisch notwendig.

Eine Erörterung hierzu fand in der Klausur des Vorstandsvorsitzes am 4. Februar 2026 statt. Bei einer quotalen Verteilung des zusätzlichen Kapitalbedarfs käme auf die Mitglieder des Region Köln/Bonn e.V. (ab 01. Januar 2027) eine Anpassung der Mitgliedsbeiträge um plus 18 Prozent zu. In Rücksprache mit dem Vorstandsvorsitz sowie in Verständigung mit den drei Sparkassen der Region wurde vorgeschlagen, dass letztere einen Großteil der Beiträge disquotal bereitstellen und hierfür ihre Beiträge bereits rückwirkend

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Dokumente