Originalquelle: ALLRIS-Original
261103 · 2026-06-05 · Antrag · öffentlich
Antragsteller: CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Rainer Haid Prof. Dr. Norbert Jacobs SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Max Biniek Angelika Esch FDP-Gruppe im Rat der Stadt Bonn Werner Hümmrich
Die Bundesstadt Bonn steht angesichts angespannter Haushaltslagen vor der Herausforderung, vorhandene finanzielle Mittel gezielt dort einzusetzen, wo sie möglichst vielen Menschen unmittelbar zugutekommen. Das Förderprogramm zur energetischen Bestandssanierung richtet sich ausschließlich an Eigentümer*innen privat vermieteter Wohngebäude. Gleichzeitig entstehen erhebliche finanzielle Belastungen durch die Sicherstellung bezahlbarer Mobilität sowie sozialer und freizeitbezogener Angebote für Kinder, Jugendliche und Menschen mit geringem Einkommen. Zudem hat sich auf Nachfrage herausgestellt, dass von den bereitgestellt Haushaltsmitteln, in Höhe von 1, 495 Mio. € für 2025 bisher 72.133 € bewilligt wurden, aber nur 5.682 € abgeflossen sind. Für 2026 stehen 4, 495 Mio. € zur Verfügung. Bewilligt sind 32.326 €, abgeflossen sind bisher 0 €. Mit der Entscheidung, den Preis des Schülertickets weiterhin bei 19€ zu belassen, hat der Rat bereits deutlich gemacht, dass bezahlbare Mobilität eine hohe sozialpolitische Priorität besitzt. Gleiches gilt für das Sozialticket für Bonn-Ausweis-Inhaber*innen. Ebenso ist der kostenfreie Zugang zu den Bonner Schwimmbädern in den Sommerferien ein wichtige
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._
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Sachverhalt
Der Gebäudesektor verfehlt immer noch in einem sehr hohem Maße seine Klimaziele. Die energetische Sanierungsrate stagniert und 80 % der Gebäude werden mit keiner nachhaltigen Wärme versorgt. Die überwiegende Mehrzahl der Gebäude ist unzureichend gedämmt. Bonn hat sich das Ziel gesetzt, bis 2035 klimaneutral zu sein. Daher ist es dringend notwendig, privaten Vermietern Anreize zu schaffen, um in ihren Gebäudebestand zu investieren. Das Programm schließt damit eine Lücke zwischen den großen Wohnungsgesellschaften und den privaten Hausbesitzern, die ihr Eigentum selbst bewohnen. Die Kriterien des bisherigen Förderprogramms waren ganz offensichtlich zu eng gefasst, wie sich an den beantragten und bewilligten Fördersummen ablesen lässt. Daher ist es unerlässlich, dass dieses Förderprogramm weiter Bestand hat, jedoch fortgeschrieben und angepasst wird.
Die Streichung von Förderprogrammen für die Bestandssanierung zugunsten kurzfristiger „Geschenke“ ist eine politisch kurzsichtige Entscheidung. Wer heute beim Klimaschutz spart, handelt kontraproduktiv. Wir können es uns nicht leisten, die strukturelle Transformation unserer Stadt zu gefährden. Die jungen Menschen von morgen brauchen kein
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Beschlussvorschlag
Der Antragstext wird wie folgt ersetzt:
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Sachverhalt
Die Zielsetzung des kommunalen Förderprogramms für eine energetische Bestandssanierung, bei dem zugleich die Interessen von weniger Verdienenden berücksichtigt werden, bleibt weiterhin richtig, da eine höhere Quote von Bestandssanierungen unerlässlich ist, um die dringend notwendige CO2-Reduktion zu erreichen. Die Stadt Bonn hat sich anspruchsvolle Klimaziele gesetzt, für deren Erreichung dann auch kommunales Engagement notwendig ist. Neben der stärkeren Bewerbung des Förderprogramms soll auch eine Überarbeitung der Förderkriterien – unter Beibehaltung der sozialen Komponenten – zu zukünftig höherer Inanspruchnahme des Programms führen.
Die Gratis-Aktionstage in den Freibädern des Kinderschutzbunds haben angesichts des parallel sehr heißen Wetters gezeigt, dass die aktuell geringe Zahl von intakten Freibädern in Bonn und das Besuchsaufkommen in einem kritischen Verhältnis stehen, so wünschenswert ein durchgehend kostenloser Eintritt ist. Daher wäre es vorrangige städtische Aufgabe, durch zügige Sanierungen wieder für ein größeres Angebot zu sorgen (Beispiel Melbbad).
Mit dem Testversuch eines dreiwöchigen kostenlosen Eintritts für Kinder und Jugendliche können Erfahrungen gesamme
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Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Angesichts der prekären Haushaltslage besteht weder für die Weiterführung des Förderprogramms noch für die Zweckentfremdung der dafür im Haushalt eingestellten Mittel Raum. Das Ansinnen der KOOP aus CDU, SPD und FDP, die im Haushalt vorgesehenen, aber noch nicht vergebenen Finanzmittel für freiwillige Leistungen einzusetzen, zeugt nicht von einem verantwortungsvollen Umgang mit dem Geld der Bonner Steuerzahler.
Beschlussvorschlag
Das Förderprogramm für die sozialverträgliche energetische Bestandssanierung (Vgl. Beschluss des Rates vom 3. Juli 2025, Drucksache __253056__ ) wird mit sofortiger Wirkung eingestellt. Die zugehörige Förderrichtlinie tritt außer Kraft. Die im Haushalt für das o.g. Förderprogramm eingestellten, bisher nicht verauslagten bzw. durch Antragstellung gebundenen Mittel werden zur Minderung des Haushaltsdefizites ausnahmslos eingespart.
Stellungnahme der Verwaltung
Aufgrund der komplexen Thematik konnte die Stellungnahme nicht rechtzeitig fertiggestellt werden.
Es wird um Vertagung gebeten.
Stellungnahme der Verwaltung
Die im Haushalt vorgesehenen Mittel des Förderprogramms „Förderprogramm für die sozialverträgliche energetische Bestandssanierung“ werden im Rahmen einer Neuausrichtung der Haushaltsprioritäten künftig stärker für unmittelbar sozial wirksame Maßnahmen eingesetzt. Bereits bewilligte Förderungen bleiben hiervon unberührt. Das Förderprogramm „Förderprogramm für die sozialverträgliche energetische Bestandssanierung“, Beschlussvorlage 253056, wird mit sofortiger Wirkung eingestellt. Die Förderrichtlinie tritt außer Kraft
Zu Ziffer 1:
Das Förderprogramm für die sozialverträgliche energetische Bestandsanierung wurde mit DS __253056__ durch den Rat der Bundesstadt Bonn beschlossen und ist ein Baustein für die Erreichung der Klimaneutralität und Umsetzung der Kommunalen Wärmeplanung (DS __252604__ ). Das Förderprogramm ist als Steckbrief aus dem Handlungsfeld Gebäude des Bonner Klimaplans eine wichtige Stellschraube, um die Sanierungsrate in Bonn zu steigern. Dies wiederum sollte als wichtige Grundlage dienen, um den Energiebedarf zu senken und somit einen Beitrag zur Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung und zum Erreichen der Klimaneutralität zu leisten.
Die Abrufzahlen zeigen, dass
_Gekürzt._