Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2027900) # BBB-Antrag: Maßnahmen im Zusammenhang mit der Sperrung der Nordbrücke 261129 · 2026-06-08 · Dringlichkeitsantrag · öffentlich Antragsteller: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Johannes Schott Jutta Acar Marcel Schmitt ## Sachverhalt Nachdem die Autobahn GmbH am 3. Juni 2026 die Nordbrücke komplett für den Verkehr gesperrt hat, ist es in der Folge -wie zu erwarten- zu chaotischen Verhältnissen auf den Straßen in Bonn gekommen. Neben der Einleitung von Sofortmaßnahmen zur Minderung der Sperrfolgen sollte schnellstmöglich ein Konzept entwickelt werden, das den durch die Schließung der Friedrich-Ebert-Brücke veränderten Rahmenbedingungen Rechnung trägt. ## Beschlussvorschlag 1. Der Oberbürgermeister legt dem Rat in dessen Sitzung am 11. Juni 2026 einen Plan zur Umsetzung von Sofortmaßnahmen zur Beschlussfassung vor, mit denen auf die Sperrung der Nordbrücke reagiert werden soll. 2. Der Oberbürgermeister entwickelt schnellstmöglich ein Konzept, das den durch eine dauerhafte Schließung der Nordbrücke veränderten Rahmenbedingungen u.a. durch - Wiederherstellung der Mehrspurigkeit von Straßen (z.B. Adenauerallee, Hermann-Wandersleb-Ring etc.) und gekappten Verkehrsbeziehungen (z.B. Rheinuferstraße, Cityring etc.), - Anpassungen im ÖPNV-Angebot (Leistungsveränderungen, Zusatzangebote, Kappung von Durchmesserlinien wie z.B. Linien 603, 608, 609, 610 u. 611 am Hauptbahnhof und Konrad-Adenauer-Platz etc.), - Stärkung oder Schaffung von Fährverbindungen über den Rhein sowie weitere geeignet erscheinende Maßnahmen, insbesondere im Zusammenhang mit den zu erwartenden Mehrverkehren auf der Südbrücke und deren Auswirkungen auf die Stadtbezirke Bad Godesberg und Beuel, Rechnung trägt und legt dies dem Rat in seiner Sitzung am 9. Juli 2026 zur Beschlussfassung vor. 3. Unabhängig von Ziffern 1 und 2 wird der Oberbürgermeister beauftragt, 3.1 unverzüglich die tec _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._ ## Begründung der Dringlichkeit** Durch die am 3. Juni 2026 erfolgte Sperrung der Nordbrücke droht der Stadt Bonn und der umliegenden Region ein erheblicher Schaden. Die Beratung des Antrages ist daher dringlich. ## Beratungsfolge - 2026-06-11 · Rat · ohne Ergebnis ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 261129-01 AA Änderungsantrag der Gruppe BSW/SBI zum Dringlichkeitsantrag der BBB-Fraktion„Maßnahmen im Zusammenhang mit der Sperrung der Nordbrücke“ {#nv-2027933} **Sachverhalt** Die Vollsperrung der Nordbrücke stellt Bonn vor eine außergewöhnliche Krisensituation mit massiven Auswirkungen auf das gesamte Stadtgebiet. Täglich nutzten über 100.000 Fahrzeuge diese zentrale Verbindung. Die Folgen treffen Pendlerinnen und Pendler, Schülerinnen und Schüler, Pflege- und Rettungsdienste, Handwerksbetriebe, Unternehmen sowie den gesamten öffentlichen Nahverkehr. Die bisher eingeleiteten Sofortmaßnahmen sind richtig und notwendig, reichen allein jedoch nicht aus. In einer solchen Ausnahmesituation kann nicht jeder Verkehr gleich priorisiert werden. Ziel muss sein, dass die Stadt Bonn trotz der Sperrung funktionsfähig bleibt. Deshalb braucht es zusätzlich kurzfristige und flexible Maßnahmen, die insbesondere notwendige und systemrelevante Verkehre gezielt entlasten und beschleunigen. Der Änderungsantrag verfolgt dabei ausdrücklich keinen ideologischen Ansatz, sondern einen pragmatischen Krisenansatz: Nicht maximale Verkehrsmenge, sondern die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Stadt Bonn. **Beschlussvorschlag** Der Antrag der BBB-Fraktion wird durch folgende Fassung ersetzt: 1. Die bereits durch die Verwaltung eingeleiteten Sofortmaßnahmen werden ausdrücklich unterstützt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich zusätzliche kurzfristige Maßnahmen umzusetzen, um die Funktionsfähigkeit des Bonner Verkehrsnetzes während der Dauer der Vollsperrung der Nordbrücke sicherzustellen. 3. In der aktuellen Ausnahmesituation sind systemrelevante Verkehre prioritär zu behandeln. Hierzu zählen insbesondere: 1. Rettungsdienste, 2. Pflege- und Sozialdienste, 3. Schüler- und Schulbusverkehr, 4. ÖPNV, 5. Handwerks- und Servicedienste, 6. Wirtschafts- und Lieferverkehr. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, auf besonders belasteten Verkehrsachsen temporäre Sonderregelungen zu prüfen und kurzfristig umzusetzen, um systemrelevante Verkehre gezielt zu beschleunigen und die Auswirkungen auf Bürgerinnen und Bürger zu reduzieren. 5. Hierzu sind insbesondere folgende Maßnahmen zu prüfen: 1. zeitlich befristete Sonderfahrstreifenregelungen, 2. flexible Anpassungen von Verkehrsführungen, 3. kurzfristige Optimierung von Ampelschaltungen, 4. priorisierte Verkehrsführungen für notwendige Verkehre, 5. sowie weitere k _Gekürzt._ ## Dokumente - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3153403&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3155234&OTYP=41))