Originalquelle: ALLRIS-Original
261132 · 2026-07-29 · Dringlichkeitsentscheidung OB · öffentlich
Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters wird genehmigt.
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW
Zur Förderung des ÖPNV und als Anreiz zum Umstieg werden folgende Maßnahmen ab Montag, 08.06.2026 umgesetzt:
Start: Haltestelle Pützchen Schule
Ende: Ersatzhaltestelle Gerhardtstr.
Linienführung (ohne Zwischenhalte):
Ab Pützchen Schule bis Röhfeldstr. Die Linienführung der Li. 608 & 609
Taktung: 10 Min. (analog zur Linie 66)
Bustyp: Solo
Zeitraum: 08.06.2026 – 20.06.2026
Zeitfenster: Mo - Fr: 6:00 – 19:00 Uhr, Sa: 10:30 – 18:30 Uhr
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._
Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters wird genehmigt.
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW
Zur Förderung des ÖPNV und als Anreiz zum Umstieg werden folgende Maßnahmen ab Montag, 08.06.2026 umgesetzt:
Start: Haltestelle Pützchen Schule
Ende: Ersatzhaltestelle Gerhardtstr.
Linienführung (ohne Zwischenhalte):
Ab Pützchen Schule bis Röhfeldstr. Die Linienführung der Li. 608 & 609
Taktung: 10 Min. (analog zur Linie 66)
Bustyp: Solo
Zeitraum: 08.06.2026 – 20.06.2026
Zeitfenster: Mo - Fr: 6: 00 – 19: 00 Uhr, Sa: 10: 30 – 18: 30 Uhr
a. Ableitung des Radverkehrs aus Richtung Siegburg auf den Bröltalbahnweg, der als durchgängige Vorrangroute für den Radverkehr bis zur Rheinaustraße eingerichtet wird. b. Umleitung des Radverkehrs in Ri
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._
Begründung der Dringlichkeit: Am 03.06.2026, 12: 30 Uhr, wurde der Stadt Bonn die sofortige Sperrung der Nordbrücke für den gleichen Tag kurzfristig bekannt gegeben. Um sofortige Handlungsfelder zu identifizieren, die dazu beitragen die zu erwartenden verheerenden Auswirkungen auf das Verkehrsnetz zu minimieren, wurde vom Oberbürgermeister noch am gleichen Tag eine Task Force Nordbrücke einberufen.
Unmittelbar eingerichtete Facharbeitskreise in der Verwaltung haben unverzüglich mit der Prüfung und Bewertung von ad-hoc Maßnahmen begonnen. Ab dem 08.06.2026, nach dem verlängerten Wochenende (Fronleichnam), ist mit einsetzendem Berufsverkehr und damit massiven Auswirkungen auf das städtische Verkehrsnetz zu rechnen. Um die schädlichen Auswirkungen für Gesellschaft und Wirtschaft zu minimieren, duldet eine Ausführung der identifizierten Maßnahmen keinen Aufschub.
Die Begründung ergibt sich aus der Begründung der Dringlichkeit.