Originalquelle: ALLRIS-Original
261142 · 2026-09-07 · Beschlussvorlage · öffentlich
Der Rat
Hintergrund & Anlass
Die Bundesstadt Bonn wächst. Das ist in steigenden Bevölkerungszahlen als auch in einer zunehmenden Dynamik auf dem Wohnungsmarkt ablesbar, welcher gem. BaulandmobilisierungsVO NRW als angespannt gilt.
Diese Entwicklung bringt weitreichende Chancen, aber auch erhebliche Herausforderungen mit sich. Insbesondere die Sicherstellung von ausreichend bezahlbarem und qualitativ hochwertigem Wohnraum für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen stellt eine zentrale Aufgabe der kommunalen Wohnungspolitik dar.
Die bisherigen wohnungspolitischen Instrumente stoßen angesichts der Dynamik an ihre Grenzen bzw. bedürfen einer gemeinsamen Betrachtung. Es ergibt sich die Notwendigkeit, die strategische Ausrichtung der Wohnraumentwicklung in Bonn zu überprüfen, weiterzuentwickeln und zukunftsfähig zu gestalten. Es braucht einen integrierten Ansatz, der sowohl kurzfristige Maßnahmen als auch langfristige Perspektiven berücksichtigt.
„Wohnen in Bonn“
Unter diesem Eindruck werden unter der Überschrift „Wohnen in Bonn“ seit Herbst 2024 die vielfältigen Aktivitäten und Handlungsbausteine der städtischen Fachdienststellen zum Thema „Wohnen in Bonn“ transparent gemacht, zusamm
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._
Sachverhalt
Für die Schaffung und Änderung von Bauplanungsrecht ist eine aktuelle und konsistente Flächennutzungsplanung eine wichtige Voraussetzung, da Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind.
Der Flächennutzungsplan der Bundesstadt Bonn stammt aus dem Jahre 1975 und wurde über 200 Änderungen unterzogen. Unter den 40 größten deutschen Städten mit mehr als 200.000 Einwohnern zählt Bonn zu den Städten, die ihren Flächennutzungsplan letztmalig aus Anlass der Kommunalen Gebietsreformen in den 1960er und 70er Jahren neu aufgestellt haben. Seitdem wird der Plan in Form von Einzeländerungen aktuell gehalten.
Auf diese Weise wird insbesondere die Planzeichnung fortwährend aktualisiert i. d. R. in Form von punktuellen Einzeländerungen, oft in Parallelverfahren mit der Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen.
Der übergeleitete Erläuterungsbericht zum Flächennutzungsplan von 1975 nach dem seinerzeitigem Bundesbaugesetz (BBauG) wurde in seinen konzeptionellen Aussagen und Abwägungsentscheidungen für den Gesamtplan hingegen nicht fortgeschrieben. Der veraltete Erläuterungsbericht wird daher von der Verwaltung auch nicht mehr veröffentlicht. Vielmehr sind nur die Begründungen
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, als Baustein des Handlungskonzeptes Wohnen Bonn den geltenden Bonner Flächennutzungsplan auf Aktualität und Konsistenz seiner Darstellungen und nachrichtlichen Übernahmen zu prüfen und im Wege einer der nächsten formellen Änderungen insgesamt auf aktuellem Stand neu bekanntzumachen.
Zur Neubekanntmachung ist ein kurzgefasster Stadtentwicklungsbericht zum Flächennutzungsplan im Umfang von 20 bis max. 50 Seiten zu veröffentlichen. Der Bericht soll bei Bedarf oder regelmäßig alle 5 Jahre aktualisiert werden. In dieses fortgeschriebene Grundgerüst sind die Flächennutzungsplanänderungen fortlaufend mit neuer Nummerierung einzubetten.
Begründung
statischen Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes für ca. 15 Jahre bildet ein in kürzeren Zeitabständen regelmäßig fortgeschriebener Stadtentwicklungsbericht die Möglichkeit, der Dynamik eines fortlaufenden Prozesses in der Stadtentwicklungsplanung zu entsprechen. Dieser Entwicklungs- und Planungsprozess soll fortlaufend mindestens alle 5 Jahre in zusammengefasster Form als Ergänzung zu den Einzeländerungen des Planes dokumentiert werden. Dieses Vorgehen hat sich bereits vielfach bewährt, ist zeitgemäß und stellt eine erhebliche Planungsvereinfachung gegenüber einer Neuaufstellung dar.