Originalquelle: ALLRIS-Original
261149 · 2026-06-12 · Beschlussvorlage · öffentlich
Gemäß § 6 Abs. 6 Schulgesetz NRW erhält die Abendrealschule Bonn die Bezeichnung „Tages- und Abendrealschule Bonn – Weiterbildungskolleg der Bundesstadt Bonn“. Die Wirksamkeit der Namensgebung erfolgt gem. § 7 Abs. 1 Satz 1 SchulG mit Schuljahresbeginn am 01.08.2027.
Die Lehrerkonferenz der Abendrealschule hat am 25.03.2026 einen Antrag auf Umbenennung ihrer Schule an die Schulkonferenz der Abendrealschule formuliert. Diese hat – vorbehaltlich der Zustimmung des Schulträgers – einstimmig beschlossen, dass die Schule den Namen „Tages- und Abendrealschule Bonn – Weiterbildungskolleg der Bundesstadt Bonn“ erhalten soll.
Hintergrund ist, dass der tradierte Name „Abendrealschule Bonn“ den seit vielen Jahren und damit manifesten Gegebenheiten der Schule nicht mehr gerecht wird. So entsteht auf Seiten interessierter/potentieller Bewerber*innen regelmäßig der Eindruck, die Schule würde als reine Abendschule fungieren. Als reine Abendschule hat die Abendrealschule Bonn seit langer Zeit ausgedient. Die letzten Abendkurse, die in der Zeit von 17.45 bis 22.00 Uhr Unterricht anboten wurden, gab es vor ca. 10 Jahren. Seitdem hat sich der Unterrichtsbetrieb zeitlich deutlich verlagert:
Bereits seit vielen Jahren gibt es an der Abendrealschule Bonn nur noch zwei Zeitschienen: Am Vormittag findet der Unterricht in der Zeit von 8.30 bis 13.30 Uhr statt, am Nachmittag / frühen Abend in der Zeit von 14.00 bis 19.00 Uhr. Der Großteil des Unterrichts findet am Vor
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