Originalquelle: ALLRIS-Original
261160 · 2026-06-10 · Große Anfrage · öffentlich
Antragsteller: Grüne Bezirksfraktion Beuel Michael Schneider
Seit inzwischen 1, 5 Jahren steht das Gelände leer. Laut einer Auskunft vom Amt für Wirtschaftsförderung vom Januar 2025 soll die SWB Bus und Bahn das Gelände für fünf Jahre von der Rau-Gruppe angemietet haben. Das RKG-Gelände soll interimsweise als Ersatzfläche für den Betriebshof in Friesdorf genutzt werden, der saniert und umgebaut wird. Bislang ist von einer Zwischennutzung nichts zu sehen. Tatsächlich scheint es, als wäre die Stellplatzfläche bislang nur für die Schaustellerfahrzeuge im Zusammenhang mit Pützchens Markt genutzt worden. Unterdessen bleibt die Fläche videotechnisch überwacht und nur als Hitzequelle aktiv.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Bezirksvertretung Beuel darüber zu informieren, welche zukünftige Nutzung des ehemaligen RKG Geländes in Pützchen vorgesehen ist bzw. mit welchen Entwicklungen mittelfristig zu rechnen sein wird. Dazu sind folgende Fragen zu beantworten:
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung beantwortet die Fragen aus der Großen Anfrage wie folgt:
Zu 1.: In den fünf Jahren der Nutzung durch die SWB wolle die Rau-Gruppe eine Nutzungsänderung des Geländes mit dem Ziel einer Baurechtschaffung für Wohnen herbeiführen. Kann darüber schon mehr in Erfahrung gebracht werden?
Der Verwaltung liegen keine Informationen von der Rau-Gruppe vor, wie das vormals für den Kfz-Handel gewerblich genutzte, ca. 2 ha große Areal zukünftig genutzt oder weiterentwickelt werden soll.
Zu 2.: Wurden diesbezüglich schon Schritte unternommen? Können wir davon ausgehen, dass einer Baurechtschaffung für Wohnen nichts im Wege stehen würde?
Der Verwaltung liegt bislang kein Antrag mit dem Ziel einer Nutzungsänderung oder baulichen Entwicklung der Fläche vor.
Aus städtebaulicher Sicht würde sich das Areal grundsätzlich für eine wohnbauliche und / oder eine gewerbliche Entwicklung eignen. Inwiefern eine künftige Entwicklung auf Grundlage des bestehenden Planungsrechts möglich ist, kann erst bei Vorlage entsprechender Planungsunterlagen beurteilt werden.
Zu 3.: In welchem Zusammenhang stünde die Baurechtschaffung für das ehemalige RKG-Gelände mit dem Bauvorhaben Wilhelm-Flohe Str., w
_Gekürzt._