Originalquelle: ALLRIS-Original
261166 · 2026-06-17 · Beschlussvorlage · öffentlich
Gemäß § 4c Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO) obliegt dem Rat die Feststellung des Jahresabschlusses der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn" und die Entscheidung über die Verwendung des Jahresgewinns bzw. -verlustes.
Gemäß § 4c EigVO obliegt dem Rat zudem die Entlastung des Betriebsausschusses.
Gemäß § 5 Abs. 5 EigVO obliegt dem Betriebsausschuss die Entlastung der Betriebsleitung.
Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht und der Anhang der Betriebsleitung sind dem beigefügten Bericht des Wirtschaftsprüfers zu entnehmen.
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2025 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 218 (Vorjahr: Jahresüberschuss TEUR 6.012) ab.
Nach dem abschließenden Ergebnis der auftragsgemäßen Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2025 und des Lageberichts der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Märkische Revision GmbH folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:
Wiedergabe des Bestätigungsvermerks des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn, Bonn
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabs
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._