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Vertretung der Bundesstadt Bonn in Organen wirtschaftlicher Unternehmen, hier:Flugplatzgesellschaft Hangelar mbH: Entsendung eines Mitglieds in den Aufsichtsrat

261186 · 2026-06-17 · Beschlussvorlage · öffentlich

Beschlussvorschlag

Der Gesellschafterin Stadtwerke Bonn GmbH (SWB) wird zur Wahl in den Aufsichtsrat der Flugplatzgesellschaft Hangelar mbH (FPH) folgendes stellvertretendes Mitglied vorgeschlagen:

Ordentliches Mitglied | Stellvertretendes Mitglied Manuela Ponti-Olschewski (wie bisher) __als Verwaltungsvertreter__ Besetzung nach § 113 Abs. 2 GO NRW | Simone Vogel (neu) __als Verwaltungsvertreter__ Besetzung nach § 113 Abs. 2 GO NRW

Begründung

__Allgemeines__

Die Stadtwerke Bonn GmbH (SWB) halten als Mehrheitsgesellschafter 49, 6% der Anteile der Gesellschaft (Rhein-Sieg-Kreis 38, 4%, Stadt Sankt Augustin 10%, Fliegergemeinschaft Hangelar e.V. 2%).

Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates der FPH ist im § 9 des Gesellschaftsvertrages geregelt.

Der Aufsichtsrat besteht aus 8 Mitgliedern, von denen die Stadtwerke Bonn GmbH 3 Aufsichtsratsmitglieder bestellt. Für jedes Aufsichtsratsmitglied ist ein Vertreter zu benennen.

Die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Bonn GmbH entsendet die Vertreter in den Aufsichtsrat gemäß § 15 Ziffer 7 des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Bonn GmbH nach entsprechender Vorberatung im Aufsichtsrat der Stadtwerke Bonn GmbH.

Gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in Aufsichtsräten von juristischen Personen, an denen die Gemeinde beteiligt ist. Sofern weitere Vertreter zu benennen sind, muss der/die Oberbürgermeister/-in oder der von ihm/ihr vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde dazuzählen.

Zurzeit ist der Verwaltungsposten wie folgt besetzt:

Ordentliche Mitglieder | Stellvertretende Mitglieder 3 | Manuela Ponti-Olschewski __als Verwaltungs

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Dokumente