Originalquelle: ALLRIS-Original
261197 · 2026-08-18 · Beschlussvorlage · öffentlich
Beschlusszuständigkeit Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz (Beschluss vorbehaltlich der Beratung im Ausschuss für Umwelt, Klima, und lokale Agenda)
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Hinweis zur Beschlussfassung: Die vorbehaltliche Beschlussfassung durch den Ausschuss für Planen, Bauen und Wohnen vor der Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Klima und lokale Agenda ist erforderlich, da auf dem Areal die Schaffung von rund 55 dringend benötigten Wohneinheiten sowie ergänzende soziale Infrastruktur vorgesehen ist. Um die Entwicklung des Quartiers im Sinne des Bauturbos voranzubringen, muss die Einleitung des Verfahrens gemäß vorliegendem Beschluss zeitnah beschlossen werden. Andernfalls ist von einer Verzögerung von mindestens acht Wochen auszugehen.
Anlass Im März 2026 reichten die Vorhabenträger*innen eine Anfrage über die Anwendung des Bauturbos auf dem Grundstück Buschdorfer Straße 60 im Ortsteil Buschdorf bei der Stadtverwaltung ein. Nach interner Abstimmung wurden Umfang und Zielsetzung des geplanten Vorhabens aufgrund der vorliegenden Informationen positiv zur Anwendung des Bauturbos beschieden, sodass den politischen Gremien nun entsprechend der Leitlinien zur Anwendung des Bauturbos (DS Nr. __260201__ ) ein Ziel- und vorbehaltlicher Zustimmungsbeschluss gemäß § 36a Bau
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