Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2028052) # Ziel- und vorbehaltlicher Zustimmungsbeschluss gemäß § 36a BauGB über die Entwicklung der Fläche "Buschdorfer Straße 60" im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Buschdorf (Bau-Turbo) 261197 · 2026-08-18 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Beschlussvorschlag Beschlusszuständigkeit Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz (Beschluss vorbehaltlich der Beratung im Ausschuss für Umwelt, Klima, und lokale Agenda) 1. Der Zielsetzung einer wohnbaulichen Entwicklung mit integrierter Seniorentagespflege auf der Fläche an der „Buschdorfer Straße 60“ gemäß Übersichtsplan (Anlage 1) im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Buschdorf wird zugestimmt. Das Vorhaben wird in die Kategorie 2 gemäß der „Bonner Leitlinien zur Anwendung des „Bau-Turbo“ und zur Zustimmung nach § 36a Baugesetzbuch“ eingeordnet. Die Zustimmung nach § 36a Baugesetzbuch ist unter der Bedingung erteilt, dass insbesondere hinsichtlich der Lärmimmissionen und Freiflächenqualität bei dem Vorhaben „Buschdorfer Straße“ gesunde Wohnverhältnisse geschaffen bzw. in der Nachbarschaft erhalten werden und die verkehrlichen Auswirkungen verträglich sind. 2. Der für diese Fläche vorliegende Zielbeschluss (DS Nr. 221307) wird aufgehoben. 3. Der in Kategorie 2 notwendigen Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6224-4 wird zugestimmt. Als Maßnahme der Innenentwicklung erfolgt das Bebauungsplanverfahren auf Grundlage des § 13a BauGB (Beschleunigtes Verfahren). 4. Der Antragsteller hat städtebauliche Var _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._ ## Begründung Hinweis zur Beschlussfassung: Die vorbehaltliche Beschlussfassung durch den Ausschuss für Planen, Bauen und Wohnen vor der Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Klima und lokale Agenda ist erforderlich, da auf dem Areal die Schaffung von rund 55 dringend benötigten Wohneinheiten sowie ergänzende soziale Infrastruktur vorgesehen ist. Um die Entwicklung des Quartiers im Sinne des Bauturbos voranzubringen, muss die Einleitung des Verfahrens gemäß vorliegendem Beschluss zeitnah beschlossen werden. Andernfalls ist von einer Verzögerung von mindestens acht Wochen auszugehen. **Anlass** Im März 2026 reichten die Vorhabenträger*innen eine Anfrage über die Anwendung des Bauturbos auf dem Grundstück Buschdorfer Straße 60 im Ortsteil Buschdorf bei der Stadtverwaltung ein. Nach interner Abstimmung wurden Umfang und Zielsetzung des geplanten Vorhabens aufgrund der vorliegenden Informationen positiv zur Anwendung des Bauturbos beschieden, sodass den politischen Gremien nun entsprechend der Leitlinien zur Anwendung des Bauturbos (DS Nr. [__260201__](https://www.bonn.sitzung-online.de/personal/vo020?VOLFDNR=2025504&refresh=false) ) ein Ziel- und vorbehaltlicher Zustimmungsbeschluss gemäß § 36a Bau _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2026-09-29 · Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz · ungeändert beschlossen - 2026-09-30 · Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda · beschlossen ## Dokumente - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3162802&OTYP=41))