Originalquelle: ALLRIS-Original
261205 · 2026-06-15 · Dringlichkeitsantrag · öffentlich
Antragsteller: Grüne Bezirksfraktion Beuel Lea Groneweg
Die B56 dient seit der Sperrung der Friedrich-Ebert-Brücke als wichtigste Ausweichroute für den regionalen Verkehr. In der Folge sind die nördlich der B56 gelegenen Wohngebiete in Beuel erheblich stärker belastet als zuvor. Die Straßen sind insbesondere während der Hauptverkehrszeiten regelmäßig überlastet und teilweise vollständig verstopft. Dabei werden Kreuzungsbereiche häufig blockiert, wodurch sich die Verkehrssituation zusätzlich verschärft.
Die Folgen für die Anwohnenden sind gravierend: Kinder können sich nicht mehr sicher im Straßenraum bewegen und ihren Schulweg vielfach nicht mehr selbstständig zurücklegen. Hinzu kommen erhebliche Belastungen durch Lärm, Abgase und gefährliche Verkehrssituationen. Da die Einschränkungen an der Friedrich-Ebert-Brücke voraussichtlich mehrere Jahre andauern werden, sind kurzfristige Maßnahmen zum Schutz der Anwohnenden erforderlich.
Zu 1: Die BV Beuel hat die Umsetzung der im Quartierskonzept „Bönnsche Viertel“ vorgeschlagenen Leitmaßnahmen beschlossen. Hierzu zählt u.a. die Einführung eines Einbahnstraßensystems im Combahnviertel. Diese Maßnahme soll zeitnah und unabhängig vom Parkraumkonzept umgesetzt werden. Jeder Pkw/Pkw-Begegnungsver
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._
Die Verwaltung wird beauftragt,
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._
der Dringlichkeit**
Der Antrag konnte nicht fristgerecht eingereicht werden, weil zum Zeitpunkt der Frist weder das Ausmaß noch die Dauer der Sperrung der Friedrich-Ebert-Brücke absehbar war. Inzwischen steht fest, dass sie mehrere Jahre nicht mehr vollständig für den motorisierten Individualverkehr zur Verfügung stehen wird.
Die hierdurch entstandenen erheblichen Belastungen für die Wohngebiete in Beuel erfordern kurzfristige Gegenmaßnahmen. Eine Beschlussfassung vor der Sommerpause ist daher geboten und kann nicht aufgeschoben werden.